| | | Geschrieben am 07-11-2012 Steuerfrei mit Freistellungsauftrag: Wie Anleger ihre Steuervorteile optimal nutzen (BILD)
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 Saarbrücken (ots) -
 
 Viele Deutsche sorgen für ihre Zukunft vor und legen ihr Geld auf
 die hohe Kante. Dabei gilt: Auch für Kapitalerträge wie Zinsen und
 Dividenden fallen Steuern an. Wer bei seiner Bank oder Versicherung
 rechtzeitig einen Freistellungsauftrag stellt, vermeidet unnötige
 Abzüge. CosmosDirekt erklärt, wie Anleger ihre Freibeträge clever
 ausschöpfen.
 
 Egal, ob das Geld auf dem Sparbuch landet, auf dem Girokonto
 gehortet oder auf ein Bausparkonto eingezahlt wird: Um unnötige
 Steuerabzüge zu vermeiden, lohnt es sich, einen Freistellungsauftrag
 zu erteilen. Denn der Fiskus streicht ansonsten automatisch von allen
 Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
 und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.
 
 Mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) können
 private Anleger ihren Finanzdienstleister beauftragen, ihre ersparten
 Zinsen und Dividenden vom Steuereinzug freizustellen. Voraussetzung
 ist, dass der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag, auch
 Sparer-Pauschbetrag genannt, liegt. Dieser beläuft sich für Ledige
 auf 801 Euro jährlich, bei Ehepartnern auf 1.602 Euro pro Jahr. Der
 Freibetrag kann je nach Bedarf auf verschiedene Anbieter aufgeteilt
 werden.
 
 "Sind die Steuern erst einmal abgeführt, muss man in der Regel bis
 zur nächsten Steuererklärung warten, bevor man sein Geld
 zurückbekommt", erläutert Michael Greifenberg, Versicherungsexperte
 von CosmosDirekt. "Private Anleger sollten daher rechtzeitig daran
 denken, einen kostenlosen Freistellungsauftrag bei ihrem
 Finanzdienstleister zu stellen."
 
 Fünf Tipps rund um den Sparer-Pauschbetrag
 
 Tipp 1: Freibetrag geschickt aufteilen
 
 Wenn verschiedene Sparverträge bei unterschiedlichen
 Kreditinstituten bestehen, lohnt es sich, den Freibetrag sinnvoll auf
 diese zu verteilen. Lässt etwa ein Tagesgeldkonto die meisten Zinsen
 erwarten, sollte ihm auch ein Großteil des Freibetrages zugeordnet
 werden. Achtung: In der Summe darf der Freistellungshöchstbetrag
 nicht überschritten werden.
 
 Tipp 2: Freistellungsaufträge auch bei Versicherungen möglich
 
 Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können Anleger nicht nur
 bei Banken einreichen. Auch bei anderen Finanzdienstleistern wie
 Versicherungen kann es sinnvoll sein, einen Auftrag einzurichten.
 
 Tipp 3: Den Überblick behalten
 
 Um die Übersicht zu behalten, tragen Anleger am besten alle
 Anlagen, Zinserträge und erteilten Freistellungsaufträge in einer
 Tabelle zusammen. Gut zu wissen: Bei Bedarf kann der
 Sparer-Pauschbetrag jederzeit angepasst werden. Kunden von
 CosmosDirekt können ihre Vertragsdetails jederzeit über das
 Online-Portal meinCosmosDirekt einsehen und verwalten.
 
 Tipp 4: Aufträge auf Steuer-ID prüfen
 
 Wer einen neuen Freistellungsauftrag stellt, muss seit 2011 seine
 Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) angeben. Sie findet sich
 beispielsweise auf dem Steuerbescheid. Bestehende Aufträge gelten
 ohne Steuer-ID-Angabe nur noch bis Ende 2015.
 
 Tipp 5: Auf Antragsfristen achten
 
 Zinsen werden in der Regel am Ende des Jahres gutgeschrieben.
 Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sparer ihre
 Freistellungsaufträge eingerichtet haben. Um auf Nummer sicher zu
 gehen ist es ratsam, die Änderungen bis vier Wochen vor Jahresende
 einzureichen.
 
 Über CosmosDirekt
 
 CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
 Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
 Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
 Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
 als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands größten
 Online-Versicherer. Zusätzliche Informationen rund um CosmosDirekt
 gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Stefan Göbel
 Leiter Unternehmenskommunikation
 Telefon: 0681 966-7100
 Telefax: 0681 966-6662
 E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de
 
 Verena Schick
 Unternehmenskommunikation
 Telefon: 0681 966-7179
 Telefax: 0681 966-6662
 E-Mail: verena.schick@cosmosdirekt.de
 
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