| | | Geschrieben am 07-11-2012 Kfz-Versicherungen / Auf die Leistung kommt es an / Zum Wechselgeschäft: ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police
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 München (ots) - Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt,
 sollte die Leistungen genau vergleichen und sich nicht nur an den
 Prämien orientieren. So hat mehr als die Hälfte der Versicherer die
 neue Schadenfreiheitsstaffel eingeführt und damit den Rabattretter
 abgeschafft. Dieser schützte den Kunden vor einer Rückstufung, wenn
 er einen einzelnen Unfall verursacht hatte und bereits in einer hohen
 Schadenfreiheitsklasse war. Wer noch einen Vertrag mit Rabattretter
 hat, sollte daher genau prüfen, ob sich die Kündigung lohnt. Der ADAC
 hat wichtige Tipps für die Wahl der passenden Police
 zusammengestellt:
 
 -   Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100
 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe
 ist in keinem Fall ausreichend.
 -   Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der
 Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und
 bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen.
 -   Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch
 Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen
 Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit
 Tieren aller Art abgedeckt.
 -   Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
 zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft
 schlechte Rückstufungen.
 -   Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung
 sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige
 Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen
 sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl
 (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren
 unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
 -   Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht
 akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der
 Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
 Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller
 zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
 -   Die meisten Versicherer haben die bisherige
 Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue
 Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg.
 Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz.
 Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere
 Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
 -   Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen
 mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein
 (Mallorca-Police).
 
 Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende
 des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge von 1.
 Januar bis 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens
 bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Bei
 Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein
 Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
 
 
 
 Pressekontakt:
 ADAC Öffentlichkeitsarbeit
 Externe Kommunikation
 Jochen Oesterle
 Tel.: +49(0)89/7676-3474
 e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de
 
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