| | | Geschrieben am 16-08-2012 Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Darmstadt erhält Umweltzone
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 Berlin (ots) - Verwaltungsgericht Wiesbaden zwingt hessische
 Landesregierung zum Gesundheitsschutz im Ballungsraum Rhein-Main -
 Darmstadt muss Umweltzone installieren, um regelmäßige
 Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte zu bekämpfen
 
 Eine Umweltzone mit Einfahrverboten für Fahrzeuge ohne grüne
 Plakette muss Bestandteil eines neuen Luftreinhalteplans für die
 Stadt Darmstadt sein. Das ist die Konsequenz aus dem heutigen Urteil
 des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Hessische Ministerium für
 Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der
 Richterspruch ist Ergebnis einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V.
 (DUH), die im Februar Klage gegen das Land Hessen wegen regelmäßiger
 hoher Überschreitungen der NO2-Grenzwerte in Darmstadt eingereicht
 hatte. Das Umweltministerium hatte trotz der Gesundheitsgefahren für
 die Bürgerinnen und Bürger der Region keine Maßnahmen eingeführt, die
 die Einhaltung der Grenzwerte in Zukunft möglich gemacht hätten.
 Entsprechend eindeutig fiel deshalb jetzt der Richterspruch aus.
 
 "Die hessische Landesregierung muss endlich ihre Verantwortung
 gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ernst nehmen und dafür sorgen,
 dass im gesamten Ballungsraum Rhein-Main die Luftbelastung mit
 Stickoxiden und Feinstaub sinkt. Dass das mit der konsequenten
 Durchsetzung von Umweltzonen möglich ist, haben andere Metropolen in
 Deutschland längst bewiesen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer
 Jürgen Resch nach der Entscheidung des VG Wiesbaden.
 
 Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH das effektivste
 Einzelinstrument zur Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der
 EU-Grenzwerte in Ballungszentren. Trotzdem hatte sich das
 CDU-geführte Umweltministerium in Wiesbaden bisher geweigert, eine
 wirksame Umweltzonenregelung in Darmstadt zu erlassen. Die DUH
 fordert neben der Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten
 für Pkw ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für
 andere Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu
 gehören insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in
 Hafenstädten bzw. an Wasserstraßen auch Schiffe.
 
 "Das Ministerium muss einsehen, dass es rechtlich chancenlos ist,
 sich gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger zu stellen."
 sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger, der
 die KIage für die DUH eingereicht hatte. Klinger hatte bereits 2008
 gemeinsam mit der DUH das "Recht auf saubere Luft" für Privat- und
 juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten.
 Diesem Urteil folgten weitere, unter anderem bezüglich der hessischen
 Landeshauptstadt Wiesbaden, wo in der Folge zum 1. Februar 2013 eine
 Umweltzone eingeführt wird.
 
 Im Juni 2012 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erneut
 Untersuchungsergebnisse zu den mit Dieselabgasen verbundenen
 Gesundheitsrisiken veröffentlicht. Sie verursachen
 Herz-Kreislauferkrankungen und gelten als eindeutig krebserregend.
 Die WHO stuft sie in dieselbe Gefährdungskategorie ein wie Asbest.
 Allein durch die Feinstaubbelastungen, die einer der gefährlichen
 Bestandteile von Dieselemissionen sind, sterben ebenfalls nach
 Untersuchungen der WHO in Deutschland jedes Jahr ca. 75.000 Menschen
 vorzeitig.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
 Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0,
 Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
 Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
 klinger@geulen.com
 
 Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
 Berlin; Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0171 5660577,
 Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
 
 Dorothee Saar, Leiterin Verkehr Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
 Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01511 6225862, Tel.: 030 240086772,
 Fax: 030 2400867 - 19, saar@duh.de
 
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