Lausitzer Rundschau: Salomonische Lösung
 
Zum Streit über rituelle Beschneidungen
Geschrieben am 16-07-2012 |   
 
 Cottbus (ots) - Für die jüdischen Gemeinden ist es  
existenzbedrohend. Wenn das Kölner Beschneidungsurteil Bestand hat,  
wird die im Judentum vorgeschriebene rituelle Beschneidung in  
Deutschland nicht mehr möglich sein. Eltern, die ihre Kinder  
entsprechend der Religion ihrer Ahnen aufwachsen lassen wollen,  
werden für die Beschneidung ins Ausland gehen müssen - oder sie unter 
dubiosen Umständen illegal vollziehen lassen. Doch im Fall der  
Beschneidung kollidieren Grundrechte. Das Recht des Kindes auf  
körperliche Unversehrtheit ist nicht einfach so zur Seite zu wischen. 
Denn eine Beschneidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das 
Kölner Urteil stellt daher die Frage: Wie weit geht die  
Religionsfreiheit? Eine sorgfältige Abwägung ist hier auf jeden Fall  
erforderlich. Doch der säkulare Staat kann keiner Religion  
vorschreiben, wie sie ihre Rituale zu organisieren hat. Weder den  
Christen, noch den Buddhisten, den Muslimen oder Juden. Es wäre daher 
eine salomonische Lösung, bliebe die Beschneidung zwar verboten, aber 
straffrei. Ähnlich, wie es heute schon für Abtreibungen gilt. Denn  
bei aller Aufregung um den Kölner Fall: Beschneidungen von Jungen  
werden seit 2000 Jahren rund um den Globus praktiziert. Und dass sie  
medizinisch große Folgeschäden mit sich führten, hat man bislang  
nicht gehört. 
 
 
 
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