BERLINER MORGENPOST: Verfassungsrichter haben es nicht eilig / Leitartikel von Jochim Stoltenberg
Geschrieben am 16-07-2012 |   
 
 Berlin (ots) - Eile mit Weile. Nach dieser Lebensweisheit wollen  
Deutschlands höchste Richter verfahren, wenn sie in den nächsten  
Wochen den "Eilantrag" zur Verfassungsmäßigkeit von  
Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt (Schuldenbremse) prüfen. Sie  
sind gut beraten, sich trotz der offenkundigen Eilbedürftigkeit und  
der Bitte der Bundesregierung um möglichst schnelle Klärung Zeit zu  
nehmen. Denn die Hüter des Grundgesetzes sind wieder aufgerufen, über 
Grundsätzliches zu entscheiden. Es wird mitbestimmend sein für  
Europas Weg in eine gemeinsame Zukunft wie für den Parlamentarismus  
in Deutschland. Eilanträge werden gewöhnlich in weit kürzeren Fristen 
vor dem endgültigen Urteil beschieden. Das hätte im konkreten Fall  
dramatische Folgen haben können, wenn nämlich die Richter unter  
Zeitdruck im vorläufigen Entscheid anders urteilen als nach  
reiflicher Beratung im Letzturteil. Die Euro-Schuldnerländer wären  
als Spekulationsopfer verschärft der Gier der Finanzmärkte  
ausgesetzt, die Bundestagsabgeordneten andererseits hätten weiter  
darüber gerätselt, welche parlamentarischen Rechte ihnen nach all den 
Euro-Rettungsbemühungen tatsächlich verbleiben. Das  
Bundesverfassungsgericht begründet seine abweichende Verfahrensweise  
denn auch damit, dass es sich um einen "herausragenden politischen  
Verhandlungsgegenstand" handele. Konkret: Auf der europäischen Ebene  
geht es um die Rettung von Euro und gemeinsamer Währungszone sowie  
letztlich um das Gewicht Europas auf dem politischen wie  
wirtschaftlichen Weltmarkt. Innenpolitisch steht mit dem Budgetrecht  
das Königsrecht der Parlamentarier auf dem Spiel. Aus  
nachvollziehbaren Gründen nämlich fürchten Abgeordnete aller  
Parteien, dass die Hoheit des Bundestags, über den Jahreshaushalt zu  
entscheiden und damit die Regierung zu kontrollieren, durch immer  
weniger durchschaubare, aber immer mehr Euro-Beschlüsse ausgehöhlt  
wird. Und es wird wohl auch um Angela Merkels Zukunft gehen. Sollten  
die Richter dem Rettungsschirm eine Absage erteilen, wäre der gute  
Ruf der Kanzlerin als Krisenmanagerin ebenso dahin wie ihre Chancen  
im Wahljahr 2013. Aus all dem folgt: Der Karlsruher Zwischenbescheid  
am 12. September dürfte dem endgültigen Urteil sehr nahe sein. Die  
gestrige Ankündigung der Richter überrascht nicht. Sie hat sich  
bereits bei der Anhörung Anfang Juli angedeutet, ohne dass dies schon 
ein Indiz für das Urteil ist. Was es für die Abgeordneten bedeutet,  
auf mehr Mitsprache bei der Euro-Rettung zu pochen, bekommen sie  
übrigens am Donnerstag zu spüren. Sie müssen aus dem Urlaub zu einer  
Sondersitzung nach Berlin eilen. Das haben sie den  
Verfassungsrichtern zu verdanken. Die hatten ihnen in einem früheren  
Urteil Mitsprache zugebilligt, sobald Deutschland über neue Tranchen  
aus dem Euro-Rettungsschirm zu entscheiden hat. In zwei Tagen geht es 
um den Hilfskredit über 100 Milliarden Euro, den Spanien für seine  
Banken braucht. Den Abgeordneten und dem Euro sei gewünscht, dass es  
die einzige Sondersitzung bleibt. In unser aller Interesse. 
 
 
 
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