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Das Schiedsgericht der Deutsch-Schwedische Handelskammer stellt neue Schiedsgerichtsordnung vor

Geschrieben am 07-09-2011

Stockholm, Schweden (ots/PRNewswire) -

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer in Stockholm ist eine der
wenigen deutschen Auslandshandelskammern, die über ein eigenes
Schiedsgericht verfügt. Nun hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer
eine neue moderne Schiedsgerichtsordnung entwickelt, deren Ziel eine
effiziente und kompromissbasierte Streitfalllösungen innerhalb der
deutsch-schwedischen Wirtschaft ist. Die neuen Regeln ermöglichen,
eventuelle Streitigkeiten schnell, kosteneffizient und vor allen
Dingen vermittelnd zu beheben. Im besten Fall gelingt es, den Zwist
zu bereinigen und die Geschäftspartnerschaft zu erhalten. "Übliche
Schiedsgerichtsverfahren kosten die Parteien bis zum
Schiedsrichterspruch viel Geld und Zeit, so dass die ursprüngliche
Geschäftspartnerschaft oft auf der Strecke bleibt.", meint Eva
Häussling, Leiterin der Rechtsabteilung der Handelskammer. "Vor
diesem Hintergrund hat die Handelskammer gemeinsam mit den
schwedischen Rechtsanwaltskanzleien Setterwalls und Grönberg ein
wegweisendes Regelwerk für Geschäftsstreitigkeiten entwickelt." führt
Häussling aus.

"Unsere Hoffnung ist" so Fred Wennerholm, Partner der Kanzlei
Setterwalls, "dass die neuen Regeln dazu beitragen, die guten
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Schweden zu
stärken. Wir wollen den bilateralen Handel fördern und den Auf- und
Ausbau von grenzüberschreitenden Unternehmungen erleichtern." Sascha
Schaeferdiek, Partner der Kanzlei Grönberg ergänzt: Wir haben
einfache, transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für das
Schiedsverfahren entwickelt. Nun sollte es den Unternehmen leichter
fallen, die Anrufung des Schiedsgerichtes für den Streitfalle
vertraglich zu vereinbaren."

Die Funktion des Obmanns für die deutsche Seite hat Kerstin Ebock
übernommen. Die promovierte Rechtsanwältin, der Kanzlei Orrick
Hölters & Elsing verfügt über langjährige Erfahrungen als
Parteivertreterin und Schiedsrichterin. Ihr Stellvertreter ist der
Hamburger Schiedsverfahrensrechtsexperte Doktor Sven Oswald, Partner
der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Happ Luther. Er ist sowohl in
Deutschland als auch in Schweden als Rechtsanwalt zugelassen und
häufig in Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter
tätig "Voraussetzung für Tätigkeit am Schiedsgericht der
Deutsch-Schwedischen Handelskammer ist natürlich, dass alle Kollegen
beide Sprachen fliessend sprechen", rundet Eva Häussling ab.

Die neuen Regeln in Kürze:

- Ein Schiedsgerichtsverfahren wird in der Regel mit nur einem
Schiedsrichter durchgeführt. Das senkt die Kosten und ermöglicht eine
effiziente Prozessführung
- Der Schiedsrichter ist vertraut mit der deutschen und
schwedischen Wirtschafts- und Geschäftskultur und beherrscht zudem
deutsch und schwedisch.
- Nur wenn sich die Parteien darüber einig sind, kann das
Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern bestehen.
- Alle Schiedsrichter müssen unparteiisch und unabhängig sein.
- Die Anzahl der Schriftsätze und deren Umfang sind begrenzt.
- Die Regeln sehen einen klaren Zeitplan mit kurzen Fristen vor,
um die Kosten niedrig zu halten und zeitlich ausufernde Verfahren zu
vermeiden.
- Eine mündliche Verhandlung findet nur auf ausdrücklichen
Wunsch statt.
- Die Regeln sind angepasst an den letzten Kenntnisstand der
Entwicklung für internationale Konfliktlösungen und berücksichtigen
unter anderem die IBA-Regeln
- Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens richten sich nach dem
Streitwert. Sie sind daher von vorneherein bekannt und haben ein dem
Streitwert angemessenes Niveau.

Weitere Informationen unter http://www.handelskammer.se

Ansprechpartner:

Eva Häubetaling, Leiterin der Abteilung Steuern und Recht der
Deutsch-Schwedischen Handelskammer Telefon +46-070-759-30-67,
eva.haussling@handelskammer.se



Pressekontakt:
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