Das Schiedsgericht der Deutsch-Schwedische Handelskammer stellt neue Schiedsgerichtsordnung vor
Geschrieben am 07-09-2011 |   
 
 Stockholm, Schweden (ots/PRNewswire) - 
 
   Die Deutsch-Schwedische Handelskammer in Stockholm ist eine der 
wenigen deutschen Auslandshandelskammern, die über ein eigenes 
Schiedsgericht verfügt. Nun hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer 
eine neue moderne Schiedsgerichtsordnung entwickelt, deren Ziel eine 
effiziente und kompromissbasierte Streitfalllösungen innerhalb der 
deutsch-schwedischen Wirtschaft ist. Die neuen Regeln ermöglichen, 
eventuelle Streitigkeiten schnell, kosteneffizient und vor allen 
Dingen vermittelnd zu beheben. Im besten Fall gelingt es, den Zwist 
zu bereinigen und die Geschäftspartnerschaft zu erhalten. "Übliche 
Schiedsgerichtsverfahren kosten die Parteien bis zum 
Schiedsrichterspruch viel Geld und Zeit, so dass die ursprüngliche 
Geschäftspartnerschaft oft auf der Strecke bleibt.", meint Eva 
Häussling, Leiterin der Rechtsabteilung der Handelskammer. "Vor 
diesem Hintergrund hat die Handelskammer gemeinsam mit den 
schwedischen Rechtsanwaltskanzleien Setterwalls und Grönberg ein 
wegweisendes Regelwerk für Geschäftsstreitigkeiten entwickelt." führt 
Häussling aus. 
 
   "Unsere Hoffnung ist" so Fred Wennerholm, Partner der Kanzlei 
Setterwalls, "dass die neuen Regeln dazu beitragen, die guten 
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Schweden zu 
stärken. Wir wollen den bilateralen Handel fördern und den Auf- und 
Ausbau von grenzüberschreitenden Unternehmungen erleichtern." Sascha 
Schaeferdiek, Partner der Kanzlei Grönberg ergänzt: Wir haben 
einfache, transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für das 
Schiedsverfahren entwickelt. Nun sollte es den Unternehmen leichter 
fallen, die Anrufung des Schiedsgerichtes für den Streitfalle 
vertraglich zu vereinbaren." 
 
   Die Funktion des Obmanns für die deutsche Seite hat Kerstin Ebock 
übernommen. Die promovierte Rechtsanwältin, der Kanzlei Orrick 
Hölters & Elsing verfügt über langjährige Erfahrungen als 
Parteivertreterin und Schiedsrichterin. Ihr Stellvertreter ist der 
Hamburger Schiedsverfahrensrechtsexperte Doktor Sven Oswald, Partner 
der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Happ Luther. Er ist sowohl in 
Deutschland als auch in Schweden als Rechtsanwalt zugelassen und 
häufig in Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter 
tätig "Voraussetzung für Tätigkeit am Schiedsgericht der 
Deutsch-Schwedischen Handelskammer ist natürlich, dass alle Kollegen 
beide Sprachen fliessend sprechen", rundet Eva Häussling ab. 
 
   Die neuen Regeln in Kürze:   
 
        - Ein Schiedsgerichtsverfahren wird in der Regel mit nur einem 
          Schiedsrichter durchgeführt. Das senkt die Kosten und ermöglicht eine 
          effiziente Prozessführung 
        - Der Schiedsrichter ist vertraut mit der deutschen und 
          schwedischen Wirtschafts- und Geschäftskultur und beherrscht zudem 
          deutsch und schwedisch. 
        - Nur wenn sich die Parteien darüber einig sind, kann das 
          Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern bestehen. 
        - Alle Schiedsrichter müssen unparteiisch und unabhängig sein. 
        - Die Anzahl der Schriftsätze und deren Umfang sind begrenzt. 
        - Die Regeln sehen einen klaren Zeitplan mit kurzen Fristen vor, 
          um die Kosten niedrig zu halten und zeitlich ausufernde Verfahren zu 
          vermeiden. 
        - Eine mündliche Verhandlung findet nur auf ausdrücklichen 
          Wunsch statt. 
        - Die Regeln sind angepasst an den letzten Kenntnisstand der 
          Entwicklung für internationale Konfliktlösungen und berücksichtigen 
          unter anderem die IBA-Regeln 
        - Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens richten sich nach dem 
          Streitwert. Sie sind daher von vorneherein bekannt und haben ein dem 
          Streitwert angemessenes Niveau. 
 
   Weitere Informationen unter http://www.handelskammer.se   
 
   Ansprechpartner:   
 
   Eva Häubetaling, Leiterin der Abteilung Steuern und Recht der 
Deutsch-Schwedischen Handelskammer Telefon +46-070-759-30-67, 
eva.haussling@handelskammer.se 
 
 
 
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