| | | Geschrieben am 01-06-2011 Bundesverwaltungsgericht weist Revision von bwin e.K. gegen Internetverbot der bayerischen Glücksspielverwaltung zurück / Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt
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 Neugersdorf (ots) - Entscheidung vor dem Hintergrund der
 beschlossenen teilweisen Internetöffnung durch die Länder für Zukunft
 nicht mehr relevant
 
 bwin bereitet Verfassungsbeschwerde vor
 
 Mit einer Entscheidung von heute hat das Bundesverwaltungsgericht
 einen Revisionsantrag der bwin e.K. gegen eine Entscheidung des
 Verwaltungsgerichts Ansbach vom 09. Dezember 2009 zurückgewiesen.
 Gleichzeitig hat das Gericht die Gültigkeit der DDR-Lizenz für das
 Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt.
 
 Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zwei Untersagungsverfügungen
 der Regierung von Mittelfranken vom Frühjahr 2009 gegen Dr. Steffen
 Pfennigwerth als Inhaber der bwin e.K. bestätigt. Diese untersagen
 der bwin e.K. die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von
 Glücksspielen im Internet für Bayern. Pfennigwerth kündigte an, dass
 er auf Grund seiner verletzten Grundrechte eine Verfassungsbeschwerde
 gegen die Entscheidung einreichen werde. Das Bundesverfassungsgericht
 hatte bereits in der Vergangenheit eine Entscheidung des
 Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, die einem Inhaber einer
 DDR-Gewerbegenehmigung die Vermittlung von Sportwetten verboten
 hatte.
 
 Dr. Pfennigwerth hatte bereits im August 2009 auf Grund der
 Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen in den einzelnen
 Bundesländern seine Sportwettenvermittlung eingestellt. Für Dr.
 Pfennigwerth wird die heutige Entscheidung daher keine unmittelbaren
 Konsequenzen haben.
 
 Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
 entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol-unionswidrig sei,
 und Deutschland entsprechende Vorgaben für eine kohärente
 Glücksspielgesetzgebung gemacht. Die Vereinbarkeit der heutigen
 Entscheidung mit den Vorgaben des EuGH wird in den nächsten Tagen
 analysiert werden.
 
 Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber bwin e.K., sagte: "Die
 Entscheidung ist vor dem Hintergrund der von den Bundesländern
 bereits verabschiedeten teilweisen Öffnung des Internets mit einem
 neuen Glücksspielstaatsvertrag und der bereits erfolgten
 Angebotseinstellung der bwin e.K. ohne praktische Relevanz. Die
 Zukunft der deutschen Glücksspielregulierung wird nicht juristisch,
 sondern aktuell mit den Beratungen der Länder zum neuen
 Glücksspielstaatsvertrag politisch entschieden.
 
 Internet-Gaming-Angebote sind in Deutschland Marktrealität. Wir
 appellieren an die Bundesländer, entsprechend der Vorgaben des EuGH
 eine kohärente Glücksspielregulierung zu schaffen, die diesen
 Marktgegebenheiten Rechnung trägt."
 
 Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. April Eckpunkte
 verabschiedet, auf deren Grundlage in diesem Sommer ein neuer
 Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden soll, der ab dem 1.
 Januar 2012 in Kraft treten würde.
 
 Pfennigwerth betonte, dass bereits der aktuelle
 Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und
 Online-Verbote nicht funktionieren. Mit ihnen seien weder die
 staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt
 worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt
 entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In
 Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze
 von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine
 in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.
 
 Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten vorgestellten
 Eckpunkte wäre genauso wie das in Deutschland auslaufende
 Monopolmodell zum Scheitern verurteilt. Ein Abgabensatz von über 16
 Prozent auf die Einsätze bei der Sportwette lässt keine Möglichkeit
 zu, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Damit würden die
 Eckpunkte das Ziel, den Spieltrieb zu kanalisieren sowie den
 Spielerschutz und Manipulationen zu bekämpfen, glatt verfehlen. "Von
 einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher
 gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter
 strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt
 bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu
 beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so
 Pfennigwerth. bwin appelliere an die Länder, den Beispielen
 zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich zu folgen,
 die ihre Märkte kontrolliert geöffnet hätten, und auch in Deutschland
 eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung
 umzusetzen.
 
 Über bwin e.K.:
 
 Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
 Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem
 Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50
 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die
 Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von
 sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor
 Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist
 bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der
 Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
 
 
 
 Pressekontakt:
 c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
 Tel.: 089/99 24 96 20
 Fax:  089/99 24 96 22
 E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
 
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