Mitteilung des Bundeswahlleiters zu "Die PARTEI"
Geschrieben am 14-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Mit Blick auf Medienanfragen zur  Nichtanerkennung der "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,  Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)" für  die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag stellt der Bundeswahlleiter  durch folgende Übersicht über den Schriftwechsel mit "Die PARTEI" für die Öffentlichkeit Transparenz her:
     "Die PARTEI" hat mit Schreiben vom 22. Januar 2009 ihre  Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt. Der Bundeswahlleiter hat mit Einschreiben vom 26. Januar 2009 darauf hingewiesen, dass die  Beteiligungsanzeige formal fehlerhaft war und um Korrektur gebeten.  In dem Schreiben wurde zudem auf die bevorstehende, verbindliche  Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 betreffend  die Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag  hingewiesen. "Die PARTEI" wurde deshalb gebeten, unter anderem  Angaben zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder, zu Zahl und Art ihrer  Gebietsverbände und zum Hervortreten in der Öffentlichkeit zu  übersenden. Der Eingang des Schreibens wurde vom Justiziar von "Die  PARTEI" mit Rückschein am 30. Januar 2009 bestätigt.
     In engem zeitlichem Zusammenhang hierzu gab es zwei Reaktionen  seitens "Die PARTEI": Mit Fax vom 4. Februar 2009 informierte der Justiziar über die Wahl  des Landesvorstandes im Landesverband Nordrhein-Westfalen. Mit Schreiben vom 5. Februar 2009 wurde eine korrigierte  Beteiligungsanzeige übermittelt.
     Weitere Informationen über bestehende Landesverbände und ihre  Vorstände hat "Die PARTEI" seit ihrer Aufnahme in die  Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 nicht  mitgeteilt, obwohl sie hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz  verpflichtet ist. Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar  2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für "Die PARTEI" nunmehr ein Landesverband geführt. Hierüber wurde sie mit Schreiben vom 9.  April 2009 informiert und es wurde ihr ein Exemplar der  aktualisierten Fassung übersandt. Hierauf erfolgte keine Reaktion  seitens "Die PARTEI".
     In der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 hat der  Vertreter von "Die PARTEI" die Existenz mehrerer Landesverbände  behauptet. Auf Nachfrage konnte er keine konkreten Hinweise zu den  Landesverbänden geben und damit den Widerspruch zu der Fax-Mitteilung vom 4. Februar 2009 nicht aufklären. Auch auf Nachfrage des  Bundeswahlausschusses zu anderen für die Parteieigenschaft  maßgeblichen Kriterien machte er keine nachvollziehbaren Angaben.
     Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2  Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, "Die PARTEI"  nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.
     Eine Kopie des Faxes vom 4. Februar 2009 hat der Bundeswahlleiter  auf Nachfrage dem Bundesvorsitzenden und dem Justiziar von "Die  PARTEI" heute zur Verfügung gestellt.
     Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: 0611 75-2317, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Pressestelle Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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