Bundeswahlleiter wird Arbeit der OSZE-Beobachter zur Bundestagswahl unterstützen
Geschrieben am 10-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Die Entscheidung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Einladung der  Bundesregierung zu folgen und die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zu begleiten, hat der Bundeswahlleiter ausdrücklich begrüßt. "Wir werden die Beobachter der OSZE bei ihrer Arbeit nach Kräften unterstützen  und freuen uns auf den fachlichen Austausch", erklärte  Bundeswahlleiter Roderich Egeler.
     Die Bundesregierung hatte die OSZE entsprechend den Vereinbarungen zwischen den Teilnehmerstaaten zu einer Wahlbeobachtung eingeladen.  Nach dem Besuch einer Delegation im Juli dieses Jahres hatte die OSZE in einem Bericht vom 5. August eine Beobachtung angekündigt. Von  Mitte September bis Anfang Oktober werden zwölf Beobachter in  Deutschland unter anderem den rechtlichen Rahmen der Bundestagswahl,  den Wahlkampf der Parteien, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. Dabei soll es auch zu einem  fachlichen Austausch mit dem Bundeswahlleiter kommen.
     Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist er bei diesem  fachlichen Austausch mit den Wahlbeobachtern der OSZE auch gerne zu  einem Gespräch über das Zulassungsverfahren von Parteien zur  Bundestagswahl bereit. "Sollten die OSZE-Beobachter hierzu Nachfragen haben, werden wir selbstverständlich diese beantworten und umfassend  die nach Recht und geltendem Gesetz vollzogene Anerkennung von  politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl nach § 18  Absatz 4 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes detailliert vorstellen",  betonte Egeler.
     Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Korrektur von  Entscheidungen des Bundeswahlausschusses - dem der Bundeswahlleiter  vorsteht - zur Zulassung von politischen Vereinigungen als Parteien  zur Bundestagswahl durch den Bundeswahlausschuss selbst nicht  möglich. Roderich Egeler betonte, dass der Bundeswahlausschuss seine  Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffe, er wies aber auch darauf hin, dass er die in einigen Medien geführte Debatte um das  Bundeswahlgesetz positiv bewerte. "Messlatte für die Entscheidungen  der Wahlorgane kann nur das geltende Recht sein. Es ist jedoch  Ausdruck einer lebendigen Demokratie, geltende Gesetze und  Verordnungen fortlaufend zu diskutieren und Anregungen zu deren  Überprüfung zu geben."
     Das derzeit einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses ist gemäß § 49 Bundeswahlgesetz der Einspruch  innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Beschluss vom 31. Juli  2009 noch einmal bestätigt (Vgl. Pressemitteilung vom 7. August  2009).
     Der Bundeswahlausschuss hatte am 17. Juli 2009 über die Zulassung  von politischen Parteien zur Bundestagswahl am 27. September 2009  entschieden. Dabei hatte der Ausschuss neben den acht im Deutschen  Bundestag oder einem Landtag vertretenen Parteien 21 politische  Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Nicht  anerkannt hatte der Bundeswahlausschuss 31 weitere politische  Vereinigungen, die nach der gesetzlichen Definition in § 2 des  Parteiengesetzes nicht den rechtlichen Anforderungen für den  Parteistatus genügten. In seiner Sitzung am 6. August 2009 entschied  der Bundeswahlausschuss dann über vier Beschwerden gegen die  Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 31. Juli 2009 über die  Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten. Diese vier Beschwerden wurden vom Bundeswahlausschuss abgelehnt (Vgl. Pressemitteilung vom  6. August 2009).
     Weitere Auskünfte gibt: Thomas Riede, Telefon: (0611) 75-2325, E-Mail: presse@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Pressestelle Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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