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Neue OZ: Kommentar zu Bundestag / Verbraucher / Telefonwerbung

Geschrieben am 26-03-2009

Osnabrück (ots) - Überfällige Verschärfung

Die Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter
Telefonwerbung war überfällig. Kaum zu glauben, dass die Rechte der
Verbraucher im relativ jungen Internet zum Teil schon besser
geschützt waren als am Hörer. Und das rund 133 Jahre nach der
Patentanmeldung des US-Amerikaners Bell für seine Weiterentwicklung
des Reis'schen Telefons. Sicher, den Berufszweig des zwielichtigen
Telefonwerbers gibt es noch nicht ganz so lange. Doch hat er sich
zuletzt in rasender Geschwindigkeit ausgebreitet: Laut Statistik gab
es im vergangenen Jahr rund 300 Millionen unerlaubte Werbeanrufe. Ob
diese Zahl - wie von Justizministerin Zypries erhofft - nun
eingedämmt werden kann, bleibt abzuwarten.

Zwar ist es richtig, nicht zu jedem am Telefon abgeschlossenen
Vertrag eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Das würde in
starkem Maß auch die legalen Geschäfte beeinträchtigen - sowohl aus
Sicht der Unternehmen als auch der Kunden. Doch leichtgläubige
Menschen, die die nun gebotenen schriftlichen und mitunter sicher
trickreich versteckten Widerrufs-Hinweise zu spät erkennen, bleiben
weiterhin hilflos auf der Strecke. Telefonwerber, die - wie eine
Abgeordnete berichtete - nicht einmal davor zurückschrecken,
Mitglieder von Alzheimer-Selbsthilfegruppen anzurufen, müssen auch
nach Ablauf der nun verlängerten Fristen rechtlich belangt werden
können.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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