Krings: ZAG-Pläne von Scholz wären massiver Eingriff in Staatsstruktur
Geschrieben am 18-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der gestrigen Ablehnung der Scholz-Pläne zur Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung durch die  CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Justiziar, Dr. Günter Krings  MdB:
     Die Unionsfraktion hat das Vorhaben zur Änderung des Grundgesetzes und die ZAG-Pläne zur Gründung von 370 neuen öffentlich-rechtlichen  Anstalten abgelehnt, weil hier nicht nur eine neue Behördenstruktur  entstehen würde, sondern sogar die Struktur unseres Staatswesens  massiv verändert worden wäre. Der heutige zweigliedrige Bundesstaat  besteht aus Bund und Ländern. Just zum 60. Jahrestag unseres  Grundgesetzes würden wir aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen  dreigliedrigen machen - aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung. Letztere hätte damit einen stärkeren Stand als selbst unsere Städte  und Gemeinden, die als Teil der Länder gelten. Das Kernstück der  Pläne von Minister Scholz ist nämlich, die ZAGs weder eindeutig dem  Bund noch den Ländern zuzuordnen, sie würden als separate staatliche  Ebene zwischen beiden stehen.
     Das Bundesverfassungsgericht hat das heutige System der  Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen in den ARGEN  nicht wegen untergeordneter verfassungstechnischer Fragen als  grundgesetzwidrig verworfen, sondern weil es darin einen Verstoß  gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sah. Für den Bürger ist  nicht klar, welche politische Einheit, Bund oder Kommune für die  Entscheidungen der heutigen Jobcenter letztendlich verantwortlich  ist. Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine  Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch  auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und  Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter läßt dies nicht zu. Und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde  diesen Demokratie-Verstoß nicht lösen, sondern ihn lediglich für  unbeachtlich erklären und damit perpetuieren.
     Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nun umso mehr dafür  einsetzen, dass kommunale Lösungen, die die Hilfen für  Langzeitarbeitslose ganz in ihre Hand übernehmen wollen, zu stärken.  Für uns war dieses Modell aber nie ein Selbstzweck, sondern Ausdruck  der für uns selbstverständlichen Gestaltungsfreiheit auf der  politischen Ebene, die den Bürgern am nächsten ist. Auch eine  getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen im  SGB-II-Bereich wird gut funktionieren, wenn die Berater beider Träger etwa in ein einem gemeinsamen Gebäude arbeiten und sich in ihren  Aufgaben abstimmen. Sollte für diese praktische Zusammenarbeit  Gesetzesänderungen erforderlich sein, so ist die Unionsfraktion  bereit, diese sehr zügig zu verabschieden. Mit wenigen  einfachgesetzlichen Änderungen können wir eine bessere Lösung  erreichen als sie das Bundesarbeitsministerium nun mittels einer  Grundgesetzänderung vorschlägt, die das Demokratieprinzip der  Verfassung beschneidet und uns eine neue staatliche Ebene nur für die Verwaltung von Langzeitarbeitslosen beschert.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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