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Krings: ZAG-Pläne von Scholz wären massiver Eingriff in Staatsstruktur

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der gestrigen Ablehnung der Scholz-Pläne
zur Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Justiziar, Dr. Günter Krings
MdB:

Die Unionsfraktion hat das Vorhaben zur Änderung des Grundgesetzes
und die ZAG-Pläne zur Gründung von 370 neuen öffentlich-rechtlichen
Anstalten abgelehnt, weil hier nicht nur eine neue Behördenstruktur
entstehen würde, sondern sogar die Struktur unseres Staatswesens
massiv verändert worden wäre. Der heutige zweigliedrige Bundesstaat
besteht aus Bund und Ländern. Just zum 60. Jahrestag unseres
Grundgesetzes würden wir aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen
dreigliedrigen machen - aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung.
Letztere hätte damit einen stärkeren Stand als selbst unsere Städte
und Gemeinden, die als Teil der Länder gelten. Das Kernstück der
Pläne von Minister Scholz ist nämlich, die ZAGs weder eindeutig dem
Bund noch den Ländern zuzuordnen, sie würden als separate staatliche
Ebene zwischen beiden stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das heutige System der
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen in den ARGEN
nicht wegen untergeordneter verfassungstechnischer Fragen als
grundgesetzwidrig verworfen, sondern weil es darin einen Verstoß
gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sah. Für den Bürger ist
nicht klar, welche politische Einheit, Bund oder Kommune für die
Entscheidungen der heutigen Jobcenter letztendlich verantwortlich
ist. Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine
Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch
auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und
Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter läßt
dies nicht zu. Und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde
diesen Demokratie-Verstoß nicht lösen, sondern ihn lediglich für
unbeachtlich erklären und damit perpetuieren.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nun umso mehr dafür
einsetzen, dass kommunale Lösungen, die die Hilfen für
Langzeitarbeitslose ganz in ihre Hand übernehmen wollen, zu stärken.
Für uns war dieses Modell aber nie ein Selbstzweck, sondern Ausdruck
der für uns selbstverständlichen Gestaltungsfreiheit auf der
politischen Ebene, die den Bürgern am nächsten ist. Auch eine
getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen im
SGB-II-Bereich wird gut funktionieren, wenn die Berater beider Träger
etwa in ein einem gemeinsamen Gebäude arbeiten und sich in ihren
Aufgaben abstimmen. Sollte für diese praktische Zusammenarbeit
Gesetzesänderungen erforderlich sein, so ist die Unionsfraktion
bereit, diese sehr zügig zu verabschieden. Mit wenigen
einfachgesetzlichen Änderungen können wir eine bessere Lösung
erreichen als sie das Bundesarbeitsministerium nun mittels einer
Grundgesetzänderung vorschlägt, die das Demokratieprinzip der
Verfassung beschneidet und uns eine neue staatliche Ebene nur für die
Verwaltung von Langzeitarbeitslosen beschert.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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