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Falk: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unterstützt Frauen in einer psychischen Ausnahmesituation

Geschrieben am 05-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion in allen Fraktionen des
Deutschen Bundestages über die Unterstützung des Gruppenantrags der
Union zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse
Falk MdB:

Die von der Union vorgeschlagenen Maßnahmen bieten wertvolle und
von vielen Betroffenen gewünschte Begleitung, Unterstützung und
Beratung auf dem Weg hin zu einer verantwortungsbewussten
Entscheidung, die auch in der Zukunft trägt.

Wenn eine schwangere Frau in der Spätphase ihrer Schwangerschaft
nach einer vorgeburtlichen Untersuchung von ihrem Arzt erfährt, dass
ihr Wunschkind schwer krank oder behindert ist, bricht für sie eine
Welt zusammen. Sie gerät in eine völlig unerwartete Konfliktsituation
und wünscht sich Hilfe und Unterstützung, an der es heute häufig
mangelt. Schwangere sehen sich oft von ihren Ärzten und von ihrem
sozialen Umfeld allein gelassen und so manches Mal sogar zu einem
Schwangerschaftsabbruch ihres behinderten Kindes gedrängt.

Der Antrag der Union setzt hier an und bietet betroffenen Frauen
und ihren Partnern in einer emotional schwierigen Belastungssituation
ganzheitliche Unterstützung an. Das Angebot ist für die Frauen
freiwillig, gesetzlich verpflichtet werden die behandelnden Ärzte.
Sie sollen die Frauen und ihre Partner detailliert über die
medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund der
vorgeburtlichen Untersuchung ergeben, aufklären und beraten. Darüber
hinaus werden sie verpflichtet, die Frauen auf psychosoziale
Beratungsstellen und ihren Anspruch auf diese Beratung hinzuweisen
und ihr Aufklärungsmaterial auszuhändigen, das über das Leben mit
einem behinderten Kind informiert.

Das Verarbeiten der Nachricht, dass das ungeborene Kind behindert
oder schwer krank ist, braucht Zeit. Daher sieht der Gesetzentwurf
der Union eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen nach der
ärztlichen Beratung und vor Feststellung der Indikation vor. Nur wenn
eine akute Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht, kann davon
abgesehen werden. Die mindestens dreitägige Bedenkzeit ermöglicht
betroffenen Frauen mehr Zeit zur Reflexion über die eigene psychische
Belastbarkeit und über die Frage, ob das Leben mit einem behinderten
oder schwer kranken Kind eine Gefahr für ihr eigenes Leben darstellen
könnte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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