| | | Geschrieben am 30-07-2008 Rheinische Post: In NRW-Eckkneipen ist Rauchen ab sofort erlaubt
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 Düsseldorf (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
 hat die NRW-Landesregierung klargestellt, dass das Rauchen in kleinen
 Kneipen Nordrhein-Westfalens ab sofort wieder erlaubt ist, wenn
 bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie die "Rheinische Post"
 unter Berufung auf die NRW-Staatskanzlei berichtet
 (Donnerstagausgabe), müssen Ordnungshüter das Rauchen in so genannten
 "Eckkneipen tolerieren", sofern diese nicht größer sind als 75
 Quadratmeter. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen
 für diese Einraumkneipen zudem weitere Kriterien erfüllt sein: Die
 Kneipe muss als Raucherraum gekennzeichnet sein. Zudem dürfen sich
 dort keine jungen Leute unter 18 Jahren aufhalten, und es dürfen dort
 keine zubereiteten Speisen gereicht werden. Mit dieser
 Übergangsregleung wolle das Land bis zur entsprechenden Änderung des
 NRW-Nichtraucherschutzgesetzes Klarheit schaffen, zitiert die
 "Rheinische Post" die Staatskanzlei.
 
 Originaltext:         Rheinische Post
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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 Pressekontakt:
 Rheinische Post
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