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Rheinische Post: In NRW-Eckkneipen ist Rauchen ab sofort erlaubt

Geschrieben am 30-07-2008

Düsseldorf (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
hat die NRW-Landesregierung klargestellt, dass das Rauchen in kleinen
Kneipen Nordrhein-Westfalens ab sofort wieder erlaubt ist, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie die "Rheinische Post"
unter Berufung auf die NRW-Staatskanzlei berichtet
(Donnerstagausgabe), müssen Ordnungshüter das Rauchen in so genannten
"Eckkneipen tolerieren", sofern diese nicht größer sind als 75
Quadratmeter. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen
für diese Einraumkneipen zudem weitere Kriterien erfüllt sein: Die
Kneipe muss als Raucherraum gekennzeichnet sein. Zudem dürfen sich
dort keine jungen Leute unter 18 Jahren aufhalten, und es dürfen dort
keine zubereiteten Speisen gereicht werden. Mit dieser
Übergangsregleung wolle das Land bis zur entsprechenden Änderung des
NRW-Nichtraucherschutzgesetzes Klarheit schaffen, zitiert die
"Rheinische Post" die Staatskanzlei.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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