| | | Geschrieben am 30-07-2008 Neue Westfälische: Kommentar zum Thema: Nichtraucherschutzgesetz
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 Bielefeld (ots) - Die Karlsruher Richter haben ein kluges Urteil
 gesprochen, dass nicht von einseitiger Parteinahme für Raucher oder
 Nichtraucher geprägt ist. Vielmehr beanstandet es eine
 Ungleichbehandlung von Gastronomen, wenn es um die Größe einer
 Lokalität geht. Nun liegt die Umsetzung des Gesetzes wieder bei den
 Ländern.
 Und dafür haben sie mehr Zeit bekommen als nötig. Fast eineinhalb
 Jahre dürfen sie sich mit dem Thema beschäftigen. Gleiche zeitliche
 Großzügigkeit hat Karlsruhe vor einem Monat gezeigt, als die
 Wahlgesetzgebung als verfassungswidrig erkannt und zugleich die
 Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl 2009 noch einmal gestattet
 wurde. Ein bisschen Tempo könnte nicht schaden.
 
 Originaltext:         Neue Westfälische
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
 
 Pressekontakt:
 Neue Westfälische
 Jörg Rinne
 Telefon: 0521 555 276
 joerg.rinne@neue-westfaelische.de
 
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