| | | Geschrieben am 30-07-2008 Weser-Kurier: (Bremen) zum Raucherurteil
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 Bremen (ots) - Endlich mal eine gute Nachricht für "die kleine
 Kneipe in unserer Straße, dort, wo das Leben noch lebenswert ist",
 mag die Luft oft auch gesundheitsgefährdend dick sein. Auf die Hüter
 unserer Verfassung ist eben doch Verlass. Nach allen Urteilen, mit
 denen die Karlsruher Richter jüngst die Privatsphäre des Bürgers zu
 schützen geholfen haben, wäre es allerdings eine arge Überraschung
 gewesen, hätten sie nicht auch die kleine Freiheit verteidigt, sich
 eine Zigarette anzustecken, wenn weit und breit kein zu schützender
 Nichtraucher in Sicht ist.
 Rauchverbote sind dort angebracht, wo andere Menschen zum Mitrauchen
 gezwungen würden: In der Behörde, im Flugzeug, im Theater. Kein
 Nichtraucher ist aber gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen.
 Dort, wo der Raucher niemanden belästigt, kann er qualmen, soviel er
 will. Und wenn er sich damit gesundheitlich zugrunde richtet - auch
 das ist ein Teil der Freiheit, die unsere Verfassung meint.
 
 Originaltext:         Weser-Kurier
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