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Weser-Kurier: (Bremen) zum Raucherurteil

Geschrieben am 30-07-2008

Bremen (ots) - Endlich mal eine gute Nachricht für "die kleine
Kneipe in unserer Straße, dort, wo das Leben noch lebenswert ist",
mag die Luft oft auch gesundheitsgefährdend dick sein. Auf die Hüter
unserer Verfassung ist eben doch Verlass. Nach allen Urteilen, mit
denen die Karlsruher Richter jüngst die Privatsphäre des Bürgers zu
schützen geholfen haben, wäre es allerdings eine arge Überraschung
gewesen, hätten sie nicht auch die kleine Freiheit verteidigt, sich
eine Zigarette anzustecken, wenn weit und breit kein zu schützender
Nichtraucher in Sicht ist.
Rauchverbote sind dort angebracht, wo andere Menschen zum Mitrauchen
gezwungen würden: In der Behörde, im Flugzeug, im Theater. Kein
Nichtraucher ist aber gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen.
Dort, wo der Raucher niemanden belästigt, kann er qualmen, soviel er
will. Und wenn er sich damit gesundheitlich zugrunde richtet - auch
das ist ein Teil der Freiheit, die unsere Verfassung meint.

Originaltext: Weser-Kurier
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30479
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Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@btag.info


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