| | | Geschrieben am 30-07-2008 Südwest Presse: LEITARTIKEL · RAUCHVERBOT Der Kampf geht weiter
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 Ulm (ots) - Nun jubeln die Raucher, aber sie tun es verhalten und
 daran tun sie gut. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
 könnte sich für sie noch als Pyrrhussieg erweisen: Karlsruhe hat zwar
 die Nichtraucherschutz-Gesetze Berlins und Baden-Württembergs in
 Teilen für verfassungswidrig erklärt und die Eckkneipe als Wohnzimmer
 der Tabakkonsumenten unter Bestandsschutz gestellt. Aber der gilt nur
 vorläufig. Denn das oberste Gericht hat auch betont, dass der
 Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein radikales Verbot
 erlassen könnte - ohne Ausnahmen für Festzelte, Nebenräume und
 geschlossene Gesellschaften. Nun fühlen sich beide Seiten bestätigt.
 Geholfen ist damit niemandem. Im Gegenteil: Der Kampf um die
 Lufthoheit an den Stammtischen geht jetzt erst richtig los.
 Karlsruhe hat sich also vor einem klaren Urteil gedrückt und den
 schwarzen Peter an die Politik zurückgereicht. Die soll entscheiden,
 wie rigoros sie den Nichtraucherschutz verfolgt. Sie darf nur
 niemanden benachteiligen. Ausnahmsloses Rauchverbot in allen Lokalen
 - oder freie Wahl für die Kneipen, die keinen separaten Nebenraum als
 Raucherzimmer ausweisen können und damit gegenüber der
 Großgastronomie das Nachsehen haben. Das ist der Kern des Urteils.
 Und nun? In Baden-Württemberg streiten sich bereits die
 Regierungsparteien CDU und FDP über das weitere Vorgehen. Doch statt
 die Gaststätten erneut zum Schauplatz des großen Showdowns zwischen
 Rauchern und Nichtrauchern auszurufen, sollte sich die Koalition
 besser an der vom Gericht verordneten Übergangslösung orientieren,
 die bis zur Verabschiedung neuer, verfassungskonformer Gesetze gilt:
 Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern dürfen sich als Raucherkneipen
 deklarieren. Allerdings muss der Eintritt für Jugendliche unter 18
 Jahren untersagt werden. Auch Discos dürfen einen Raucherraum
 anbieten, wenn dort nur Erwachsene Zutritt haben. Den Jugendschutz
 schreibt Karlsruhe zu Recht groß.
 Die Regelung ist angelehnt an die spanische Lösung. Sie lässt den
 Nichtrauchern durch die Vielzahl größerer Lokale genügend Luft zum
 Atmen - und gleichzeitig den Freunden der finanziell bedrohten
 Eckkneipen Spielraum. Diese Lösung wird natürlich dazu führen, dass
 die meisten Eckkneipen wieder Aschenbecher aufstellen. Das ist aus
 Sicht des Gesundheitsschutzes ein Rückschritt. Schließlich gefährden
 Raucher im Gegensatz zu Trinkern nicht nur sich, sondern auch andere.
 Aber viele Kleinstlokale werden fast ausschließlich von Tabakfreunden
 frequentiert und haben als Wohnzimmer des kleinen Mannes auch eine
 soziale Funktion in einer zunehmend individualisierten Welt. Jeder
 Nichtraucher hat die Wahl, sie zu besuchen oder auch nicht. Wer sich
 fürs Passivrauchen entscheidet, muss nicht noch vor sich selbst
 beschützt werden. Wer keinen Fußball mag, geht ja auch nicht ins
 Stadion.
 So könnte ein Kompromiss zwischen dem wichtigen Gut Gesundheitsschutz
 und der Selbstverantwortung mündiger Bürger aussehen. Ein allzu
 rigider staatlicher Schutz der Menschen vor sich selbst führt dagegen
 zur, wenn auch gut gemeinten, schleichenden Entmündigung. Schon jetzt
 grassiert die Verbieteritis. So bereitet Baden-Württemberg gerade das
 nächtliche Alkoholverkaufsverbot vor, das mit Sicherheit ebenfalls in
 Karlsruhe landen wird. Dass die Politik den Nichtraucherschutz im
 Gaststättenbereich geregelt hat, müssen indes die Wirte selbst
 verantworten. Der Gesetzgeber ist erst aktiv geworden, als die
 Gastronomie ihre freiwillige Selbstverpflichtung, in Speiselokalen
 genügend Nichtraucherplätze zu schaffen, nicht erfüllt hat. Auch
 deshalb sollte der Gastroverband Dehoga nicht zu laut jubeln.
 
 Originaltext:         Südwest Presse
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 Pressekontakt:
 Südwest Presse
 Lothar Tolks
 Telefon: 0731/156218
 
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