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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Raucher-Urteil:

Geschrieben am 30-07-2008

Bielefeld (ots) - Um eines gleich klarzustellen: 33 Jahre meines
Lebens habe ich nicht geraucht, aber seit zehn Jahren gebe ich mich
dem kultiviert-intensiven Zigarrengenuss hin. Und um auch das
klarzustellen: Ja, ich weiß, dass Rauchen schwer
gesundheitsgefährdend ist, und, ja, ich weiß auch, dass jedes Jahr in
Deutschland 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben.
Für Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist deshalb
»der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der
Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ein überragend
wichtiges Gemeinschaftsgut«. Deshalb hält er auch ein generelles
Nichtrauchergesetz für verfassungsgemäß. Sein Kollege Johannes Masing
wandte allerdings - angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30
Prozent unter den Erwachsenen - in einer abweichenden Meinung zu dem
Urteil ein: »Damit wird das gesellige Beisammensein bei Tabak, Speise
und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen
Angebot verbannt.«
Gesundheit ist fraglos ein hohes Gut. Doch wenn Erwachsene sich
entschließen, in der Eckkneipe ein Rauchopfer darzubringen, und auch
der Kneipier dem Glimmstängel verfallen ist - warum soll das verboten
werden?
In der Abwehr von Gesundheitsgefahren ist Deutschland - wie auch in
Sachen Nichtrauchergesetz - herrlich inkonsequent. Wenn Gesundheit
ein so hohes Gut ist, warum erlaubt man überhaupt das Rauchen? Warum
ist Tabakwerbung verboten, Alkoholwerbung aber nicht? Warum sind
weiche Drogen teilweise erlaubt? Und warum, wenn wir Massenmörder mit
Glimmstängel so böse, böse, böse sind, wie die Drogenbeauftragte des
Bundes Sabine Bätzing gestern bekräftigte, finanziert sich der
deutsche Staatshaushalt zu fast fünf Prozent aus der Tabaksteuer?
Schon lange darf in vielen Lebensbereichen nicht mehr geraucht werden
- nicht in öffentlichen Gebäuden, nicht am Arbeitsplatz. Dies ist
nachvollziehbar und vollkommen richtig, da auch Nichtraucher diese
Räumlichkeiten aufsuchen müssen.
Neben dem Schutz vor dem Passivrauchen war ein weiteres
Bätzing-Argument für die Glimmstängel-Verbannung aus Gaststätten: Die
Nichtraucher würden das Wegbleiben der Abhängigen finanziell
kompensieren. Mag sein, dass das in Irland, Italien und Spanien so
ist, in Deutschland ist das nicht der Fall. Rauchräume in Restaurants
sind überfüllt, die Nichtraucher-Plätze bleiben leer. Warum lässt man
die Gaststätten-Besitzer nicht entscheiden: Bei mir darf geraucht
werden, bei mir nicht. Und dem mündigen Bürger die freie Wahl, da
geh' ich rein, da nicht.
Viele Kritiker bemängeln den inkonsequenten Schutz im Vergleich zu
anderen EU-Ländern. Konsequent ist aber nicht immer klug. So müssen
die Gäste in holländischen Coffeeshops, wenn sie ihren weichen Drogen
vor dem Verzehr Tabak beimischen, den Laden vor dem Konsum verlassen.
Noch Fragen?

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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