| | | Geschrieben am 30-07-2008 Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Raucher-Urteil:
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 Bielefeld (ots) - Um eines gleich klarzustellen: 33 Jahre meines
 Lebens habe ich nicht geraucht, aber seit zehn Jahren gebe ich mich
 dem kultiviert-intensiven Zigarrengenuss hin. Und um auch das
 klarzustellen: Ja, ich weiß, dass Rauchen schwer
 gesundheitsgefährdend ist, und, ja, ich weiß auch, dass jedes Jahr in
 Deutschland 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben.
 Für Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist deshalb
 »der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der
 Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ein überragend
 wichtiges Gemeinschaftsgut«. Deshalb hält er auch ein generelles
 Nichtrauchergesetz für verfassungsgemäß. Sein Kollege Johannes Masing
 wandte allerdings - angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30
 Prozent unter den Erwachsenen - in einer abweichenden Meinung zu dem
 Urteil ein: »Damit wird das gesellige Beisammensein bei Tabak, Speise
 und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen
 Angebot verbannt.«
 Gesundheit ist fraglos ein hohes Gut. Doch wenn Erwachsene sich
 entschließen, in der Eckkneipe ein Rauchopfer darzubringen, und auch
 der Kneipier dem Glimmstängel verfallen ist - warum soll das verboten
 werden?
 In der Abwehr von Gesundheitsgefahren ist Deutschland - wie auch in
 Sachen Nichtrauchergesetz - herrlich inkonsequent. Wenn Gesundheit
 ein so hohes Gut ist, warum erlaubt man überhaupt das Rauchen? Warum
 ist Tabakwerbung verboten, Alkoholwerbung aber nicht? Warum sind
 weiche Drogen teilweise erlaubt? Und warum, wenn wir Massenmörder mit
 Glimmstängel so böse, böse, böse sind, wie die Drogenbeauftragte des
 Bundes Sabine Bätzing gestern bekräftigte, finanziert sich der
 deutsche Staatshaushalt zu fast fünf Prozent aus der Tabaksteuer?
 Schon lange darf in vielen Lebensbereichen nicht mehr geraucht werden
 - nicht in öffentlichen Gebäuden, nicht am Arbeitsplatz. Dies ist
 nachvollziehbar und vollkommen richtig, da auch Nichtraucher diese
 Räumlichkeiten aufsuchen müssen.
 Neben dem Schutz vor dem Passivrauchen war ein weiteres
 Bätzing-Argument für die Glimmstängel-Verbannung aus Gaststätten: Die
 Nichtraucher würden das Wegbleiben der Abhängigen finanziell
 kompensieren. Mag sein, dass das in Irland, Italien und Spanien so
 ist, in Deutschland ist das nicht der Fall. Rauchräume in Restaurants
 sind überfüllt, die Nichtraucher-Plätze bleiben leer. Warum lässt man
 die Gaststätten-Besitzer nicht entscheiden: Bei mir darf geraucht
 werden, bei mir nicht. Und dem mündigen Bürger die freie Wahl, da
 geh' ich rein, da nicht.
 Viele Kritiker bemängeln den inkonsequenten Schutz im Vergleich zu
 anderen EU-Ländern. Konsequent ist aber nicht immer klug. So müssen
 die Gäste in holländischen Coffeeshops, wenn sie ihren weichen Drogen
 vor dem Verzehr Tabak beimischen, den Laden vor dem Konsum verlassen.
 Noch Fragen?
 
 Originaltext:         Westfalen-Blatt
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 Pressekontakt:
 Westfalen-Blatt
 Nachrichtenleiter
 Andreas Kolesch
 Telefon: 0521 - 585261
 
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