| | | Geschrieben am 30-07-2008 Lausitzer Rundschau: Karlsruhe Verfassungsrichter lockern Rauchverbot Lanze für die Eckkneipe
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 Cottbus (ots) - Die Karlsruher Verfassungsrichter haben gestern
 eine Lanze gebrochen - für die Eckkneipe und gegen alle Eiferer eines
 totalen Rauchverbots. Und sie haben gut daran getan. Denn in der fast
 schon hysterischen Debatte der vergangenen Monate schienen die
 Grenzen immer mehr zu verwischen, ob Nichtraucher vor dem Gift des
 Passivrauchens zu schützen sind oder Raucher generell ihrem Laster
 entsagen sollen.
 Ja, Rauchen ist gefährlich. Zumindest das erhöhte Krebsrisiko ist
 unzweifelhaft erwiesen. Und so ist es keine Frage, dass Nichtraucher
 vom blauen Dunst verschont bleiben müssen. Aber darf der Eingriff des
 Staates so weit reichen, alle Menschen quasi vor sich selbst zu
 schützen? So weit wollte keine Landesregierung gehen. Folglich sind
 die einschlägigen Gesetze von Schleswig-Holstein bis Bayern mit den
 verschiedensten Ausnahmen gespickt. Wer diesen Flickenteppich
 beklagt, der sei an den föderalen Aufbau unseres Landes erinnert -
 ein Bundesgesetz für einen einheitlichen Nichtraucherschutz in
 Gaststätten würde automatisch mit dem Grundgesetz kollidieren.
 Nach dem Urteil steht es den Bundesländern weiter frei, für eine
 konsequente Lösung zu sorgen. Ein Rauchverbot ohne Ausnahmen hat das
 Verfassungsgericht ausdrücklich für rechtens erkannt. Nur ist die
 Wirklichkeit eben anders. Deshalb sagen die Richter zugleich,
 Ausnahmen gut und schön, aber bitte nicht so, sondern gerecht. Wenn
 der Betreiber eines großen Lokals einen Raucherraum einrichten darf,
 aber der Besitzer einer Eckkneipe wegen der beengten Verhältnisse
 keine Möglichkeit dazu hat, dann ist es um den Gleichheitsgrundsatz
 schlecht bestellt. Das gilt auch für eine Diskothek, der die
 Einrichtung eines Raucherraums von vornherein verwehrt bleibt, obwohl
 dafür genügend Platz wäre und die Gäste mindestens 18 Jahre alt sind.
 Den Richtern vorzuwerfen, sie würden mit ihrem Urteil den
 Nichtraucherschutz noch weiter durchlöchern, geht an der Realität
 vorbei. Nichtraucher gehen vernünftigerweise nicht in Eckkneipen, an
 denen ein "R"-Schild prangt. Also müssen sie dort auch nicht
 geschützt werden. Dafür wurden bislang jedoch die Raucher vertrieben,
 was viele kleine Gastwirte in wirtschaftliche Schwierigkeiten
 brachte. Auch das hatte mit Nichtraucherschutz nichts zu tun.
 Sicher werden die Befürworter eines ausnahmslosen Rauchverbots nicht
 lockerlassen, um ihre Vorstellungen in sämtlichen Landesgesetzen zu
 verankern. Es ist zu hoffen, dass sich die Regierungen, gleich
 welcher politischen Couleur, diesem Eifer nicht beugen, zumal ihnen
 die Verfassungsrichter einen salomonischen Ausweg gewiesen haben:
 Nichtraucher bleiben geschützt, ohne die unverbesserlichen Raucher
 gleichzeitig zu diskriminieren. Die bis Ende 2009 terminierten
 Ausnahmegebote werden sich so bewähren, dass sie politisch dann nicht
 mehr zurückzuholen sind. Damit hat Karlruhe einen entscheidenden
 Beitrag zum Rechtsfrieden geleistet.
 
 Originaltext:         Lausitzer Rundschau
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 Pressekontakt:
 Lausitzer Rundschau
 
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