| | | Geschrieben am 30-07-2008 Neues Deutschland: Zum BGH-Urteil über Rauchverbot
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 Berlin (ots) - Die Landesgesetzgeber haben ihre Rechnung ohne den
 (kleinen) Wirt gemacht: Die Ausnahmen der Nichtraucherschutzgesetze
 zu Gunsten der großen Gaststätten werden sich jetzt wohl in Qualm
 auflösen. Sieger des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts
 ist neben den Herstellern von »Raucherkneipe«-Schildern die
 existenzgeplagte Kneipe um die Ecke ohne Zusatzraum für Raucher.
 Verlierer sind die Nichtraucher - allerdings nur auf den ersten
 Blick. Zwar wird es ihnen stinken, für ihr Bier in der
 Lieblingskneipe zunächst wieder mit roten Augen und womöglich
 gesundheitlichen Spätfolgen zu bezahlen, dennoch ist das Urteil nicht
 nur richtig, es ist sogar richtig gut. Die Karlsruher Richter haben
 nämlich nicht bloß offensichtlich unverhältnismäßige Regelungen
 gekippt. Sie haben viel mehr eine Frage beantwortet, die ihnen gar
 nicht gestellt wurde: Ja, ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot für
 alle Gaststätten wäre verfassungsgemäß.
 Formal besteht zwar weiter die Möglichkeit, sich dem Druck der
 großen Koalition aus Rauchern, Gaststättengewerbe und
 Zigarettenindustrie zu beugen und durch neue Ausnahmen das Qualmen am
 Stammtisch auch über 2009 hinaus zu erlauben. Wenn der Gesetzgeber
 jedoch die Rauchzeichen unserer höchsten Verfassungshüter richtig
 liest und den Schutz der Bevölkerung vor  Passivrauchen ebenfalls als
 »überragend wichtiges Gemeinwohlziel« begreift, führt an einem
 totalen Rauchverbot in Gaststätten kein Weg vorbei.
 
 Originaltext:         Neues Deutschland
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