| | | Geschrieben am 30-07-2008 Hüppe: Unterstützte Beschäftigung stärkt Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen
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 Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beschlusses des Entwurfs
 eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung durch das
 Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
 für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
 
 Die Unterstützte Beschäftigung wird zukünftig Menschen mit
 Behinderungen mehr Chancen auf einen Arbeitsplatz am allgemeinen
 Arbeitsmarkt geben. Zielgruppe der neuen Maßnahme sind insbesondere
 behinderte Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für
 behinderte Menschen stehen. Dies betrifft vor allem behinderte
 Jugendliche, für die wegen Art oder Schwere der Behinderung eine
 berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht möglich ist.
 Daneben zielt die Unterstützte Beschäftigung auch auf Menschen ab,
 bei denen sich im Erwerbsleben eine Behinderung eingestellt hat.
 Diese Menschen mit Behinderungen sollen im Rahmen der Unterstützten
 Beschäftigung zunächst individuell auf einem Arbeitsplatz in einem
 regulären Betrieb für regelmäßig bis zu zwei Jahre qualifiziert
 werden. Anschließend werden sie bei der Arbeit begleitet, wenn sie
 weitere Unterstützung benötigen.
 
 Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein
 richtiger Schritt in Richtung eines differenzierteren Angebots für
 behinderte Menschen. Es ist sicherzustellen, die im Gesetzentwurf
 beschriebene Unterstützte Beschäftigung zielgerichtet einzusetzen.
 Der Einsatz des neuen Instruments muss auf Menschen beschränkt sein,
 die die besonderen Rahmenbedingungen von Werkstattleistungen nicht
 benötigen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
 
 Weitere Verbesserungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit
 Behinderungen am Arbeitsleben müssen folgen. Auch für Menschen mit
 Behinderungen, die sich bereits in Werkstätten befinden, muss es mehr
 Teilhabemöglichkeiten geben. Sowohl Werkstätten selbst, als auch
 andere Leistungsanbieter, wie beispielsweise Integrationsfachdienste,
 müssen in die Lage versetzt werden, individuell passendere Leistungen
 zu erbringen, insbesondere in Betrieben des allgemeinen
 Arbeitsmarktes. Menschen mit Behinderungen müssen mehr selbst
 entscheiden können, was die richtige Teilhabeleistung für sie ist.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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