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WAZ: In NRW wieder Qualm in Eckkneipen

Geschrieben am 30-07-2008

Essen (ots) - Raucher dürfen nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort
wieder in Einraum-Eckkneipen unter 75 Quadratmetern und einer außen
angebrachten Kennzeichnung "Raucherkneipe" zur Zigarette greifen,
ohne Bußgelder befürchten zu müssen. Dies erfuhr die WAZ aus
Regierungskreisen.
"Zwar gilt formal-rechtlich noch das Nichtraucherschutzgesetz von
NRW, da das Urteil erst einmal nur die klagenden Länder betrifft. Die
Ordnungsämter müssen sich materiell-rechtlich aber an den Vorgaben
des Verfassungsgerichts orientieren", sagte ein Sprecher der WAZ. Ein
klarer Erlass oder Rundbrief des NRW-Gesundheitsministeriums an die
Ordnungsbehörden, auf Bußgelder und Kontrollen zu verzichten, sei aus
rechtlichen Gründen noch nicht formuliert worden; in den nächsten
Tagen aber zu erwarten.
FDP-Fraktionschef Gerhard Papke pocht allerdings auf eine sofortige
offizielle Raucherlaubnis in Eckkneipen. "Die Regierung bringt mit
ihrem Zögern unnötig Wirte in Not. Ich weiß nicht, warum man
angesichts des deutlichen Verfassungsgerichtsurteils noch tagelang
grübeln muss", sagte Papke der WAZ.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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