| | | Geschrieben am 30-07-2008 WAZ: In NRW wieder Qualm in Eckkneipen
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 Essen (ots) - Raucher dürfen nach dem Urteil des
 Bundesverfassungsgerichts auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort
 wieder in Einraum-Eckkneipen unter 75 Quadratmetern und einer außen
 angebrachten Kennzeichnung "Raucherkneipe" zur Zigarette greifen,
 ohne Bußgelder befürchten zu müssen. Dies erfuhr die WAZ aus
 Regierungskreisen.
 "Zwar gilt formal-rechtlich noch das Nichtraucherschutzgesetz von
 NRW, da das Urteil erst einmal nur die klagenden Länder betrifft. Die
 Ordnungsämter müssen sich materiell-rechtlich aber an den Vorgaben
 des Verfassungsgerichts orientieren", sagte ein Sprecher der WAZ. Ein
 klarer Erlass oder Rundbrief des NRW-Gesundheitsministeriums an die
 Ordnungsbehörden, auf Bußgelder und Kontrollen zu verzichten, sei aus
 rechtlichen Gründen noch nicht formuliert worden; in den nächsten
 Tagen aber zu erwarten.
 FDP-Fraktionschef Gerhard Papke pocht allerdings auf eine sofortige
 offizielle Raucherlaubnis in Eckkneipen. "Die Regierung bringt mit
 ihrem Zögern unnötig Wirte in Not. Ich weiß nicht, warum man
 angesichts des deutlichen Verfassungsgerichtsurteils noch tagelang
 grübeln muss", sagte Papke der WAZ.
 
 Originaltext:         Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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