| | | Geschrieben am 11-07-2008 Landgericht: Gregor Gysi darf nicht "Ex-Stasi-Zuträger" genannt werden
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 Berlin (ots) - Zu einem Beschluss des Hamburger Landgerichtes
 erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der
 Fraktion DIE LINKE:
 "Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die
 Behauptung, dass Gregor Gysi ein "Ex-Stasi-Zuträger" sei, als üble
 Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging
 gegen den Axel-Springer-Verlag.
 
 Damit ordnet sich auch wieder die Rechtssprechung, dass auch gegen
 einen Ostdeutschen und einen Linken die üble Nachrede verboten
 bleibt."
 
 Originaltext:         DIE LINKE
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
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 Pressekontakt:
 DIE LINKE.
 Fraktion im
 Bundestag
 Hendrik Thalheim
 Tel.:  030/22752800
 Mobil: 0172/3914261
 Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
 
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