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Landgericht: Gregor Gysi darf nicht "Ex-Stasi-Zuträger" genannt werden

Geschrieben am 11-07-2008

Berlin (ots) - Zu einem Beschluss des Hamburger Landgerichtes
erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der
Fraktion DIE LINKE:
"Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die
Behauptung, dass Gregor Gysi ein "Ex-Stasi-Zuträger" sei, als üble
Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging
gegen den Axel-Springer-Verlag.

Damit ordnet sich auch wieder die Rechtssprechung, dass auch gegen
einen Ostdeutschen und einen Linken die üble Nachrede verboten
bleibt."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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