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RNZ: Der Bundesrat darf sich nicht um das Thema Sterbehilfe herumdrücken (Kommentar)

Geschrieben am 04-07-2008

Heidelberg (ots) - Die Todeshürde
Von Manfred Fritz
Muss man uns Deutschen immer wieder erklären, welcher Zynismus im
Wort vom "guten Tod" steckt? Wissen wir nicht, wohin "Euthanasie" im
Zweifel führt? Dann nämlich, wenn jener Zweifel danach fragt, ob ein
Leben - ein betagtes, ein unvollkommenes oder ein leidendes - für die
Gesellschaft zumutbar sei? Bitteschön: Wir gehen einer überalterten
Gesellschaft entgegen, der Kampf um die Ressourcen schaut bereits um
die Ecke und sollte uns warnen.
Wenn "Quacksalber des Todes" wie der Ex-Senator Kusch die
Legalisierung des Suizid-Gewerbes erzwingen wollen, hat das nichts
mit der "Würde des Sterbens" zu tun. Es ist im Gegenteil die eiskalte
Absage an eine mitfühlende Begleitung in den unvermeidlichen Tod, wie
ihn die Palliativmedizin und die Hospizbewegung vertreten.
Die natürliche Hürde, die vor dem Selbstmord steht, ist sehr hoch.
Das ist lebensgesetzlich so. Auf der Achtung des Lebens basiert
alles, angefangen von Artikel 1 GG, was uns zum "humanen" Staat
macht. Sie darf nicht eingerissen werden durch die Kommerzialisierung
und Banalisierung der assistierten Selbsthinrichtung, die Druck auf
Schwache und Alte aufbaut. Der Bundesrat, der keine "Lex Kusch"
zimmern wollte, sollte sich um das Thema nicht drücken.

Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66730
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66730.rss2

Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0


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