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Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert 20-prozentige Anhebung des Regelsatzes bei Alg II und Sozialhilfe - "Berechnungen der Bundesregierung fachlich zweifelhaft"

Geschrieben am 23-05-2006

Berlin (ots) - Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der
Sozialhilfe muss nach neuesten Berechnungen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes (DPWV) um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben
werden. "Der derzeit geltende Satz von 345 Euro reicht nicht aus, um
Armut zu verhindern, sondern treibt Menschen in soziale Not", sagte
DPWV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider am Dienstag in Berlin.


Er kritisierte, dass bei der jüngsten Regelsatzberechnung der
Bundesregierung auf Grundlage der Einkommensverbrauchsstichprobe
(EVS) von 2003 Kürzungen bei einzelnen Ausgabepositionen vorgenommen
wurden, die fachlich nicht begründbar seien und mit dem tatsächlichen
Bedarf der Betroffenen nichts zu tun hätten. Damit sei nicht einmal
ein Rest an gesellschaftlicher Teilhabe möglich.

"Ausgaben für Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht oder
Kursgebühren sind völlig unter den Tisch gefallen", kritisierte
Schneider. Bei den Posten Gesundheit, Nachrichtenübermittlung und
Transport seien nicht vertretbare Abschläge vorgenommen worden.

Zudem habe das Arbeitsministerium bei der Berechnung des aktuellen
und zugleich künftigen Regelsatzes die Preissteigerungen zwischen
2003 und 2006 in Höhe von drei Prozent nicht berücksichtigt. Es
kopple ihn vielmehr an die Rentenentwicklung mit der Folge, "dass
Kaufkraftverluste bewusst einkalkuliert werden und die letzte
Sicherung vor Armut faktisch aufgegeben wird", so Schneider. "Die
Dynamik der Spaltung von Arm und Reich in dieser Gesellschaft wird
damit weiter zunehmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des DPWV.

Er forderte daher neben einer Anhebung der Regelsätze um ein
Fünftel eine Fortschreibung, die sich an der Entwicklung der
Lebenshaltungskosten und nicht am Rentenwert orientiere. Zudem müsse
ein Bemessungssystem erarbeitet werden, das die unterschiedlichen
Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern sachgemäß abbilde. Derzeit
werde der Regelsatz für Kinder (207 Euro) von dem der Erwachsenen
abgeleitet.

Die von Dr. Rudolf Martens erstellte Expertise des DPWV mit dem
Titel "Zum Leben zu wenig" steht als Download im Internet zur
Verfügung unter www.paritaet.org. Sie kann auch als Druckversion
bestellt werden unter Tel.: 030/24636414 bzw. pr.dv@paritaet.org.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302 oder
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304


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