Pressemitteilung Nr. 25 der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Mai 2006:   Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern
Geschrieben am 22-05-2006 |   
 
    Nürnberg (ots) - Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem  Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden  Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende  ("Hartz IV") vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis  fest.
     Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen  Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die  Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die  zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen).  Ar-beitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem  Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung  für Arbeitsuchende zuständig.
     Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den  Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als  gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei  nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat. Darauf weist auch der BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA  hat sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger der  Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür  eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des  Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu  führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die  Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den  Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare  Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den  Kom-munen angeboten, dass diese die Mehrheit in den  Trägerversammlungen und so das letzte Entscheidungsrecht in den  Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der  Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister  Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und  Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den  Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen  Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.
     In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und  Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der  Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der  ge-setzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA  vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu  qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat  die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf  hingewiesen, dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den  Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden  müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.
     Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der  Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an,  sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige  Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige  Klärung der Füh-rungsverantwortung in den ARGEn und bietet an, selbst die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu  bereit erklären.
  Originaltext:         Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
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