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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Bahn nicht einseitig mit Schutzgebühren belasten

Geschrieben am 18-05-2006

Berlin (ots) - Berlin/Leipzig. Die Bahn hat den Streit um die
Finanzierung bahnpolizeilicher Aufgaben stellvertretend für den
Verkehrsträger Schiene gewonnen. Der Konzern muss demnach keinen
Ausgleich an den Bund zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgericht
heute in Leipzig. Ein entsprechender Bescheid des Bundes sei
rechtswidrig. "Wir begrüßen das Urteil. Jede andere Entscheidung
hätte den Verkehrsträger Schiene einseitig belastet und damit im
Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern geschwächt", so die
Reaktion von Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene.
Auch auf Straßen oder Flughäfen müssen Unternehmen keine zusätzlichen
Schutzgebühren für die Sicherung von Verkehrswegen oder Gebäuden
zahlen.

Aus Sicht des Schienenbündnisses ist es generell bedenklich, wenn
der Staat für hoheitliche Aufgaben der Allgemeinen Gefahrenabwehr
Geld verlangt. Richtig ungerecht wäre es jedoch gewesen, wenn diese
nicht unerheblichen Zusatzkosten - im Falle der DB immerhin 64 Mio.
Euro - nur einem Verkehrsträger abverlangt worden wären.

Der Bundesgrenzschutz hat seit April 1992 im gesamten Bundesgebiet
die Aufgaben der Bahnpolizei übernommen. Früher wurden diese Kosten
in vollem Umfang aus Steuermitteln beglichen, wie das auch heute im
Straßenverkehr und in der Luftfahrt der Fall ist. In einer Verordnung
wurde jedoch geregelt, dass die Bahn ab 2000 für die bahnpolizeiliche
Tätigkeit des Grenzschutzes jährlich einen Ausgleich zahlen sollte.
Dieser belief sich auf ca. ein Fünftel der Gesamtkosten des
Bundesgrenzschutzes.

Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur
Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs. In
dem Bündnis haben sich 15 Non-Profit- Verbände zusammengeschlossen:
die Umweltverbände BUND, NABU und NaturFreunde Deutschlands, die
Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und
ACV, die drei Bahngewerkschaften TRANSNET, GDBA und GDL sowie die
Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, VBB und VDEI. Die
Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder.
Unterstützt wird das Schienenbündnis von 69 bahnnahen Unternehmen.

Originaltext: Allianz pro Schiene
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=25257
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_25257.rss2

Rückfragen bitte an:
Allianz pro Schiene
Maximilian von Beyme
Telefon: 030 - 27 59 45 62
Fax: 030 - 27 59 45 60
maximilian.beyme@allianz-pro-schiene.de


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