Tillmann/Brodesser: Übergang der Aufsicht von Finanzvermittlern auf die BaFin muss praxistauglich sein
Geschrieben am 11-03-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Unionsfraktion nimmt Kritik am Gesetzesentwurf sehr ernst 
 
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht 
über Finanzanlagevermittler auf die BaFin beschlossen. Dazu erklären die 
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und 
der Berichterstatter Carsten Brodesser: 
 
"Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Aufsicht über 
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Bislang liegen hier 
Aufsicht und Vollzug bei den Ländern. In neun Ländern bei den Gewerbeämtern und 
in sieben bei den Industrie- und Handelskammern (IHK). 
 
Sowohl die IHKs als auch die entsprechenden Fachverbände sehen das Vorhaben des 
BMF kritisch bis ablehnend, da weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch 
die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche 
Aufsichtsübertragung auf die BaFin geben. Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei 
erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am 
Kunden ist als es die BaFin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch 
Endkunden zugute. Auch die Prüfungsdichte sei derzeit flächendeckend 
gewährleistet, wohingegen die BaFin nach bisheriger Einschätzung aufgrund 
fehlender Strukturen nur 10 Prozent tatsächlich in der Tiefe prüfen könne. 
 
Zuletzt hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben heftig bemängelt. 
Die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar und die 
mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und 
nachvollziehbar dargestellt. Dies deckt sich mit der Kritik der Fachverbände, 
wonach die Angaben des BMF bezüglich der auf die Vermittler umzulegenden Kosten 
zu tief angesetzt seien. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden - und das 
sind mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im 
Finanzanlagevermittlungsgeschäft - sei die Aufsicht durch die BaFin deutlich 
teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden. 
 
Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise 
Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten 
an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem 
Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine 
praxistaugliche Lösung suchen. Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das 
notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir 
aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Wenn 
das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in 
Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, 
Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die 
Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche 
Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen." 
 
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