Wichtiger Schritt für bessere Finanzaufsicht
Geschrieben am 11-03-2020 |   
 
 Berlin (ots) - vzbv und Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft begrüßen 
Kabinettsbeschluss 
 
- Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht 
- Ab 2021 sollen Anlagevermittler von der BaFin beaufsichtigt werden 
- vzbv und DK fordern Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause 
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen 
Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für 
eine bessere Finanzaufsicht. Demnach soll die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 
in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen. Bisher werden 
Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder 
den Gewerbeämtern beaufsichtigt. 
 
"Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. 
Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren 
überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, 
nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung", sagt Klaus Müller, Vorstand des 
vzbv. Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht 
über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv 
und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, 
die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist 
dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als 
Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe. 
 
GESETZLICHE REGELN VERBESSERN 
 
Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur 
Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für 
Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der 
Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und 
Sparkassen. 
 
"Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine 
einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. 
Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute 
beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im 
Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert 
werden", unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der 
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der 
Deutschen Kreditwirtschaft. 
 
UMSETZUNG BIS ZUR SOMMERPAUSE 
 
Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag 
zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten 
werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können. 
 
Für weitere Informationen 
 
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. - vzbv Franka Kühn, Leiterin Team 
Kommunikation und Pressesprecherin Rudi-Dutschke-Straße 17 10969 Berlin Telefon: 
030 258 00 - 525 presse@vzbv.de 
 
Für die Deutsche Kreditwirtschaft 
 
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. - BVR 
Cornelia Schulz, Pressesprecherin 
Steffen Steudel, Pressesprecher 
Schellingstraße 4 
10785 Berlin 
Telefon: 030 2021 - 1300 
presse@bvr.de 
 
Pressekontakt: 
 
Für die Deutsche Kreditwirtschaft 
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. 
Melanie Schmergal 
Abteilungsleiterin Kommunikation und 
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin 
Schellingstraße 4 
10785 Berlin 
Tel. 030 / 2021-1300 
Fax: 030 / 2021-1905 
E-Mail: presse@bvr.de http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113844/4543856 
OTS:               Die Deutsche Kreditwirtschaft 
 
Original-Content von: Die Deutsche Kreditwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
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