GKV-FKG: Kernproblem der Lieferengpässe angehen
Geschrieben am 13-02-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Das geplante Gesetz ändert nichts am Kernproblem der  
Lieferengpässe: "Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt  
durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht,  
wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern", konstatiert  
BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. 
 
"Es fehlt eine gesetzliche Regelung für die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen  
und verpflichtende Zuschläge an mindestens drei Anbieter. Reine  
ordnungspolitische Regelungen und noch mehr Regulierung führen nicht zu einer  
besseren Versorgung. Der Kern des Problems wird leider komplett außer Acht  
gelassen. Es wird an Symptomen herumgedoktert, anstatt die Krankheit  
Lieferengpässe zu behandeln. Verantwortlich für Lieferengpässe sind zum Teil  
politisch hausgemachte Rahmenbedingungen, bei denen immer weniger Anbieter auf  
noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die großen Kassen  
durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussen. 
 
Fakt ist: Rabattverträge sind mitverantwortlich für Lieferengpässe von  
Arzneimitteln. Sie führen zu einer Marktverengung. Wenn es immer weniger  
Anbieter gibt, können diese im Fall von Lieferengpässen die fehlenden  
Kapazitäten nicht ausgleichen. Das hat der BPI bereits im März vergangenen  
Jahres mit einem Gutachten (http://ots.de/P24JnQ) belegt. Dass mit den finalen  
Änderungsanträgen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) dieser Umstand  
weder klar benannt, noch mit sinnvollen Vorschlägen konstruktiv angegangen  
wurde, ist eine vertane Chance. Die Bundesregierung vernachlässigt damit die  
Grundversorgung mit Arzneimitteln", so Dr. Kai Joachimsen. "Die Zeit läuft uns  
davon, und das Problem der Lieferengpässe wird in den nächsten Jahren weiter an  
Brisanz gewinnen. Wir hatten bereits im Dezember 2019 fünf effektive Maßnahmen  
gegen Arzneimittellieferengpässe (http://ots.de/0mL2Sd) vorgeschlagen." 
 
"Gut ist, dass unter bestimmten Bedingungen für Reserveantibiotika automatisch  
ein Zusatznutzen gelten soll. Die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren  
gesondert behandelt werden. Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus müssen Besonderheiten 
in der Nutzenbewertung aber auch für andere versorgungsrelevante  
Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung  
für die pädiatrische Verwendung (PUMA)", betont Dr. Kai Joachimsen. 
 
Kontakt: 
 
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,  
aaumann@bpi.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/21085/4519376 
OTS:               BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie 
 
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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