Jörg Meuthen: Die AfD geht mit zwei Klagen gegen den Verfassungsschutz vor
Geschrieben am 10-01-2020 |   
 
 Berlin (ots) - Der Bundesvorstand der AfD hat am Freitag bei seiner Sitzung in  
Berlin beschlossen, juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz  
vorzugehen. Mit zwei Klagen will die Partei erreichen, dass die Behörde den  
sogenannten "Flügel" und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative nicht  
länger als Verdachtsfälle führt. 
 
AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen erklärt dazu: 
 
"In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht  
werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des  
'Flügels' als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für  
Verfassungsschutz. 
 
Nach unserer Ansicht gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine  
Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigen. Genau dies ist nach der  
gängigen Rechtsprechung aber eine zwingende Voraussetzung. Für solche  
Anhaltspunkte bedarf es mehr als bloßer Vermutungen. Zudem hat die Junge  
Alternative noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche  
Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den  
Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So ist beispielsweise der Landesverband  
Niedersachsen aufgelöst worden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass  
die AfD in ihrer Bundessatzung ganz eindeutig festgeschrieben hat, dass kein  
Mitglied einer extremistischen Organisation Parteimitglied werden kann. 
 
Der sogenannte 'Flügel' ist kein Verein und auch keine offiziell anerkannte  
Teilorganisation der AfD. Beim 'Flügel' handelt es sich um überhaupt keine  
Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne,  
wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und  
Identität. Hinzu kommt, dass sich die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung  
des 'Flügels' als Verdachtsfall nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD  
auswirkt, sondern auch ihre Attraktivität beim Wähler schmälert. Diese Maßnahme  
des Verfassungsschutzes greift also direkt in den demokratischen  
Willensbildungsprozess ein, obwohl keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den  
Verdacht existieren, dass es sich beim 'Flügel' um eine extremistische  
Bestrebung im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt. 
 
Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im  
vergangenen Jahr bereits untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu  
bezeichnen. Wir sind optimistisch, dass das Gericht den Verfassungsschutz auch  
in den Fällen der Jungen Alternative und des 'Flügels' in die ihm vorgegebenen  
rechtsstaatlichen Schranken verweisen wird." 
 
Pressekontakt: 
 
Alternative für Deutschland 
Bundesgeschäftsstelle 
 
Schillstraße 9 / 10785 Berlin  
Telefon: 030 220 5696 50 
E-Mail: presse@afd.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/110332/4488721 
OTS:               AfD - Alternative für Deutschland 
 
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