| | | Geschrieben am 07-11-2019 NOZ: Renten: Regierung schiebt "Jo-Jo-Effekt" einen Riegel vor
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 Osnabrück (ots) - Renten: Regierung schiebt "Jo-Jo-Effekt" einen Riegel vor
 
 Noch dieses Jahr Gesetz gegen stark schwankende Rentenanpassungen -
 Arbeitsministerium: Nicht mehr Äpfel mit Birnen vergleichen
 
 Osnabrück. Die mehr als 20 Millionen deutschen Rentner können sich darauf
 einstellen, dass ihre Bezüge kontinuierlich der Lohnentwicklung folgen und nicht
 sprunghaft angepasst werden. Die Bundesregierung geht nach einem Bericht der
 "Neuen Osnabrücker Zeitung"(NOZ) davon aus, dass das geplante Gesetz gegen stark
 schwankende Rentenanpassungen noch im laufenden Jahr in Kraft tritt. Ansonsten
 würde der NOZ zufolge durch statistische Änderungen bei der Erfassung der
 Lohnentwicklung ein sogenannter "Jo-Jo"-Effekt drohen: Im kommenden Jahr könnte
 es gut fünf Prozent mehr Rente geben, im Jahr darauf könnten die Renten nur
 minimal steigen. Dem schiebt die Regierung dem Bericht zufolge jetzt einen
 Riegel vor. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte der "NOZ": "Der
 Bundesrat behandelt das Gesetz in seiner Plenarsitzung am 8. November. Die
 Regelung wird nach Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch in
 diesem Jahr in Kraft treten."
 
 Die Gesetzesänderung bewirkt laut Bundesarbeitsministerium, "dass bei der
 Rentenanpassung Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden".
 Die Regierung stelle sicher, "dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen
 Lohnentwicklung orientiert und die Art und Weise der statistischen Erfassung
 dabei keine Rolle spielt".
 
 Hintergrund ist eine Aktualisierung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
 (VGR). In der VGR werden Daten wie das Bruttoinlandsprodukt, also die
 Wirtschaftsleistung, und das Nationaleinkommen erfasst. Bei der Aktualisierung
 ergaben sich höhere Werte für die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre als
 bisher zugrunde gelegt. Das hätte die Rentenanpassung 2020 ungewöhnlich stark
 nach oben treiben und im kommenden Jahr stark dämpfen können.
 
 Nach dem bisher geltenden Recht hätten Zahlen von vor der Revision mit Zahlen
 nach der Revision miteinander verglichen werden müssen, so das
 Bundesarbeitsministerium. Und weiter: "Daraus hätte sich eine statistische
 Missweisung ergeben. Nur durch diese statistische Verzerrung würde die
 Rentenanpassung 2020 rund zwei Prozent höher und 2021 rund zwei Prozent
 niedriger ausfallen. Dieser Jo-Jo-Effekt wird durch die Rechtsänderung
 verhindert." Künftig werde bei der Rentenanpassung die vom Statistischen
 Bundesamt aktuell gemeldete VGR-Lohnentwicklung des Vorjahres berücksichtigt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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