| | | Geschrieben am 15-07-2019 LG Halle zur Herstellerhaftung beim Abgasskandal: Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen
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 Schadensersatz fordern
 http://ots.de/KTwg1G
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 Hamburg (ots) - Das Landgericht Halle hat mit Urteil vom
 27.06.2019 - 9 O 9/18 - entschieden, dass sich ein Käufer eines
 abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs Nutzungsvorteile für die
 gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen muss. Der Kläger erwarb
 im Mai 2011 als Neufahrzeug einen AUDI A4 Ambition Avant 2.0 TDI zu
 einem Kaufpreis von 36.300,00 Euro. Infolge der Abgasmanipulation
 durch die beklagte Volkswagen AG erlitt er einen erheblichen
 Wertverlust. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hat Audi AG
 und Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
 verklagt. Das Landgericht Halle ist dabei der Argumentation von HAHN
 gefolgt, dass die Anrechnung von Wertersatz für gefahrene Kilometer
 unbillig sei.
 
 Das Gericht urteilte, dass sich der Kläger eine
 Nutzungsentschädigung nicht anrechnen lassen müsse, weil dies zu
 einer unbilligen Entlastung der Beklagten führen würde. Dabei verwies
 die zuständige Richterin auf ein früheres Urteil des LG Halle vom
 01.02.2019 - 5 O 110/18 und einen Aufsatz von Heese,
 Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge, NJW
 2019,257, 261.. In gleicher Weise hatten schon das Landgericht
 Augsburg, das Landgericht Frankfurt/Oder, das Landgericht Gera und
 jüngst auch das Landgericht Essen entschieden.
 
 Dem Kläger wurde vom Landgericht Halle Schadensersatz in Höhe des
 Kaufpreises von 36.300,00 Euro gegen beide Beklagten zugesprochen.
 "Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für die weiteren Verfahren
 wegen Herstellerhaftung im Abgasskandal", meint der Hamburger
 Fachanwalt Peter Hahn von HAHN. "Nur ein paar Tage vorher hatte
 unsere Kanzlei bereits ein Urteil beim Landgericht Essen vom
 19.06.2019 - 3 O 439/18 - erstritten, das Volkswagen AG ebenfalls
 ohne Abzug von Wertersatz verurteilt hatte. "Wer als Herstellerin
 eines abgasmanipulierten Motors bzw. des entsprechenden Fahrzeugs
 Kunden sittenwidrig schädigt", so Hahn abschließend, "muss nunmehr
 mit einer Haftung ohne Vorteilsausgleich für gefahrene Kilometer
 rechnen".
 
 
 
 Pressekontakt:
 Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
 RA Peter Hahn, M.C.L.
 Alter Steinweg 1
 20459 Hamburg
 Fon: +49-40-3615720
 Fax: +49-40-361572361
 E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
 
 Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
 
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