| | | Geschrieben am 03-07-2019 Aktuelle Folge von GTÜ-TV zu "Vollgutachten" und "Einzelabnahme" (VIDEO)
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 Stuttgart (ots) -
 
 Das Monopol fiel im März 2019: Seitdem darf die GTÜ auch
 "Vollgutachten" und "Einzelabnahmen" nach § 21 StVZO durchführen. Die
 aktuelle Folge von GTÜ-TV berichtet über die Neuerung - und stellt
 die Möglichkeiten kompakt anhand von drei typischen
 Fahrzeugbeispielen dar, einem Importwagen aus den USA, einem
 Oldtimer-Sportwagen aus der EU sowie einem getunten Cabriolet.
 
 Ein Importwagen aus den USA ist ein typischer Fall für ein
 "Vollgutachten" nach § 21 StVZO. Diese darf seit 22. März 2019 auch
 die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung erstellen. Bei
 außereuropäischen Importwagen - im Film ein Dodge Ram, ein beliebter
 amerikanischer Pick-up - nimmt die GTÜ beispielsweise eine technische
 Durchsicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung, eine
 Fahrzeugbeschreibung und eine Überprüfung mit der Übereinstimmung mit
 den gültigen Rechtsvorschriften vor.
 
 Für einen Oldtimer aus der Europäischen Union steht das zweite
 Beispiel: ein Ferrari 328 GTS. Wird ein älteres Importfahrzeug von
 außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung erstmals hier
 zugelassen, ist gleichfalls ein "Vollgutachten" nach § 21 StVZO
 erforderlich. Hier prüft der GTÜ-Experte ebenfalls genau den
 zulassungsfähigen Zustand des Klassikers.
 
 Das dritte typische Beispiel: ein Tuning-Fahrzeug, das ein
 Gewindefahrwerk sowie ein geänderte Rad-Reifen-Kombination erhalten
 hat. Da es sich dabei um sicherheitsrelevante Teile handelt, die zwar
 grundsätzlich für den Fahrzeuganbau zugelassen, aber nicht für
 bestimmte Typen genehmigt sind, erstellt die GTÜ in auch in solchen
 Fällen das notwendige Fachgutachten.
 
 Ein Rat von der GTÜ dazu: Möchte man technische Veränderungen am
 Fahrzeug vornehmen, kann man sich bereits im Vorfeld von den Experten
 bei einem GTÜ-Partner gezielt beraten lassen. So können nicht
 genehmigungsfähige Umbauten frühzeitig ausgeschlossen werden und es
 kann nach geeigneten Alternativen gesucht werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
 Frank Reichert · Leiter Unternehmenskommunikation
 Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
 E-Mail: frank.reichert@gtue.de · http://presse.gtue.de
 
 Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell
 
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