| | | Geschrieben am 27-08-2018 Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig - Ministerpräsident Laschet knickt vor Dieselkonzernen ein und will bis 2024 die "Saubere Luft" verweigern
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 Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe reichte vergangenen Freitag
 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Rahmen des
 Zwangsfeststellungsverfahrens ihre Stellungnahme ein - DUH fordert
 Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt
 spätestens zum 1.1.2019 und Ausdehnung auf Euro 5 Diesel ab September
 2019 - Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff
 Stickstoffdioxid (NO2) in Düsseldorf ist durch konsequente
 Aussperrung von Diesel-Stinkern bereits Ende 2019 möglich
 
 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren für "Saubere Luft" vor dem
 Verwaltungsgericht Düsseldorf (3 M 123/18) hat die Deutsche
 Umwelthilfe (DUH) am 24. August 2018 eine Stellungnahme zu dem von
 dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhalteplan
 eingereicht. Diesen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf erst zu
 Beginn des Erörterungstermins zum Zwangsvollstreckungsantrag der DUH
 am 21. August 2018 veröffentlicht. Die DUH bewertet in ihrer
 zwölfseitigen Stellungnahme den Entwurf des Luftreinhalteplans als
 rechtswidrig. Dieser enthält, ganz offensichtlich auf persönliche
 Anweisung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, keine
 Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das
 Diesel-Abgasgift NO2 nicht 'schnellstmöglich', sondern erst in sechs
 Jahren eingehalten werden.
 
 Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der jetzt
 vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans dokumentiert die politische
 Einflussnahme. Die hierin aufgeführten 65 Maßnahmen zur
 Luftreinhaltung liegen fast ausnahmslos nicht im
 Verantwortungsbereich der Landesregierung, sind unwirksame
 Alibimaßnahmen oder werden in den wenigen ernsthafteren Maßnahmen
 nicht konkret. Eine Einzelbewertung erfolgte ebenfalls nicht. Jedes
 Jahr sterben in Düsseldorf 100 bis 200 Menschen vorzeitig an den
 Folgen des Dieselabgasgiftes NO2 und tausende Menschen erkranken
 daran. Die Bürger haben jetzt das Recht auf Saubere Luft - noch in
 diesem Winter und nicht erst in sechs Jahren. Offensichtlich regieren
 die Diesel-Konzerne auch in der Düsseldorfer Staatskanzlei durch,
 anders ist dieser 'Dieselstinker-Plan' nicht zu erklären."
 
 Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
 erklärt: "Der Planentwurf ignoriert die Vorgaben des
 Bundesverwaltungsgerichts. Grund dafür ist die politische Vorgabe des
 Ministerpräsidenten, keine Fahrverbote auszusprechen. Dass ein
 Ministerpräsident schon nach dem Lesen der Pressemitteilung über ein
 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Devise ausgibt, eine in dem
 Urteil als verhältnismäßig und letztlich zwingend gebotene Maßnahme
 nicht umzusetzen, ist bereits für sich genommen skandalös. Wenn diese
 politische Vorgabe nun in den Luftreinhalteplan korporiert wird, ist
 dies durch nichts zu rechtfertigen. Der Fall Sami A. nimmt sich im
 Vergleich hierzu nur wie ein laues Lüftchen dessen aus, was diese
 Landesregierung tut: Den eigenen politischen Willen über Anordnungen
 der Gerichte zu stellen, nun sogar bei höchstrichterlichen Urteilen,
 wie dem Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts."
 
 Die DUH bedauert, die NRW-Landesregierung im Rahmen eines
 gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens zwingen zu müssen, ein seit
 dem 27.2.2018 rechtskräftiges Urteil zur 'schnellstmöglichen
 Einhaltung' der Luftqualitäts-Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2
 einzuhalten. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in
 Leipzig muss in Düsseldorf noch in diesem Winter ein zonales
 Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter
 kommen, das ab dem 1.September 2019 auf Diesel-Fahrzeuge der
 Abgasnorm Euro 5/V ausgedehnt werden muss.
 
 Hintergrund:
 
 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Klage-Verfahren der DUH
 für "Saubere Luft" in Düsseldorf im Jahr 2016 (3 K 7695/16) das Land
 NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf ggf.
 durch Diesel-Fahrverbote so zu ändern, dass alle erforderliche
 Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr
 gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40
 µ/m3 ergriffen werden. Diese Entscheidung ist seit dem Urteil des
 Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16)
 rechtskräftig. Das BVerwG hatte entschieden, dass zonen- und
 streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zwingend anzuwenden sind, wenn es
 durch andere Maßnahmen nicht möglich ist, die Luftschadstoffwerte für
 NO2 'schnellstmöglich' einzuhalten.
 
 Die DUH hatte am 21. Juni 2018 einen Antrag auf
 Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel
 ist die Umsetzung des Urteils für "Saubere Luft" des
 Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die internationale
 Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für "Saubere
 Luft" der DUH.
 
 Links: Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans
 Düsseldorf vom 24.8.2018: http://l.duh.de/p180827a
 
 
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
 030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com
 
 DUH-Pressestelle:
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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