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Kindergeld im Studium - jetzt einfach online beantragen //BA-Presseinfo Nr.21

Geschrieben am 27-08-2018

Nürnberg (ots) - Ab sofort können die Eltern die Weiterbewilligung
des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln - ganz
ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr
ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden.

"Viele Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre
für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind
nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder viele
Formulare der Familienkasse ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit
unserem neuen Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und
nervige Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit
Unterschriften ist nicht notwendig, sodass der Prozess absolut
bürokratiefrei ist" sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit. "In diesem Jahr haben wir bereits etwa
450.000 Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden mit einem
individuellen Zugangscode versandt".

So funktioniert das neue Online-Verfahren

Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse
die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum
weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und
einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der
Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein.
Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern
bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden.
Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den
unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da
alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert
sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber
aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben,
können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung
nutzen.

Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
www.twitter.com/bundesagentur



Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell


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