| | | Geschrieben am 27-08-2018 Kindergeld im Studium -  jetzt einfach online beantragen //BA-Presseinfo Nr.21
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 Nürnberg (ots) - Ab sofort können die Eltern die Weiterbewilligung
 des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln - ganz
 ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr
 ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden.
 
 "Viele Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre
 für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind
 nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder viele
 Formulare der Familienkasse ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit
 unserem neuen Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und
 nervige Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit
 Unterschriften ist nicht notwendig, sodass der Prozess absolut
 bürokratiefrei ist" sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der
 Bundesagentur für Arbeit. "In diesem Jahr haben wir bereits etwa
 450.000 Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden mit einem
 individuellen Zugangscode versandt".
 
 So funktioniert das neue Online-Verfahren
 
 Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse
 die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum
 weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und
 einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der
 Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein.
 Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern
 bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden.
 Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den
 unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da
 alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert
 sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.
 
 Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber
 aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben,
 können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung
 nutzen.
 
 Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de
 
 Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
 finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media.
 
 Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
 www.twitter.com/bundesagentur
 
 
 
 Pressekontakt:
 Bundesagentur für Arbeit
 Presseteam
 Regensburger Strasse 104
 D-90478 Nürnberg
 E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
 Tel.: 0911/179-2218
 Fax:  0911/179-1487
 
 Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell
 
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