| | | Geschrieben am 27-08-2018 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Europäischer Gerichtshof soll Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder wegen sauberer Luft in München prüfen
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 Berlin (ots) - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde
 der Bayerischen Staatsregierung im Zwangsvollstreckungsverfahren der
 Deutschen Umwelthilfe gegen die Bayerische Staatsregierung ab -
 Gerichtshof kündigt an, Zwangshaft gegen Ministerpräsident und andere
 Politiker durch Europäischen Gerichtshof klären zu lassen - Beschluss
 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist Offenbarungseid für den
 deutschen Rechtsstaat - Kanzlerin Merkel ist aufgefordert, sich für
 den Rechtsstaat einzusetzen
 
 Das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für saubere Luft in
 München gegen die Bayerische Staatsregierung steht vor einer
 entscheidenden Weichenstellung. Die Bayerische Staatsregierung
 weigert sich, ein bereits seit 2014 rechtskräftiges Urteil umzusetzen
 und alle Maßnahmen zu verabschieden, die zu einer schnellstmöglichen
 Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid führen. Um dies
 durchzusetzen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
 bereits vor eineinhalb Jahren durch Beschluss vom 27. Februar 2017
 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten
 und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. Nach dem Urteil des
 Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind diese Fahrverbote
 rechtmäßig und zur Einhaltung der Grenzwerte in München zwingend.
 
 Da mittlerweile bereits zwei verhängte Zwangsgelder nicht dazu
 führten, dass die Staatsregierung ihrer höchstrichterlich bestätigten
 Verpflichtung nachkommt, hat der BayVGH nunmehr in einem am 24.
 August 2018 bei der DUH eingegangenen Schreiben vom 17. August 2018
 bestätigt, dass offenkundig nur noch das Mittel der Erzwingungshaft
 zur Verfügung steht, "da sich das rechtkräftig verurteilte Bundesland
 sowohl gegenüber den Gerichten als auch öffentlich - und dies u.a.
 durch seinen ranghöchsten politischen Mandatsträger ... - dahingehend
 festgelegt hat, dass es die rechtskräftige, zu vollstreckende
 gerichtliche Entscheidung nicht befolgen wird" (BayVGH).
 
 Der BayVGH teilt weiter mit, dass die dazu nötigen rechtlichen
 Voraussetzungen zur Verhängung von Zwangshaft gegenüber
 Mandatsträgern im deutschen Recht möglicherweise nicht vollständig
 zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit der Zwangshaft könne sich
 aber aus dem Europarecht ergeben. Aus diesem Grund kündigt der BayVGH
 an, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung
 vorzulegen.
 
 Wenn die Staatsregierung ihre Haltung nicht unverzüglich ändert,
 folgt daraus für den weiteren Verfahrensverlauf Folgendes:
 
 Nach Ablauf der den Prozessbeteiligten gesetzten
 Stellungnahmefrist (28. September 2018) wird der BayVGH den EuGH
 voraussichtlich im Oktober dieses Jahres um Beantwortung der Frage
 bitten, ob das Gericht Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines
 deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss. Der BayVGH wird
 deutlich machen, dass die Bayerische Staatsregierung rechtskräftige
 vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen trotz mehrfacher
 Zwangsgeldfestsetzungen nicht befolgt; dies ist durch den
 Ministerpräsidenten Markus Söder so öffentlich verkündet worden.
 
 Die DUH wird beantragen, ein beschleunigtes Eilverfahren beim EuGH
 durchzuführen. Dies ist dann zulässig, wenn es, wie hier, um
 Rechtsstaatsfragen geht. Kommt es zu einem Eilverfahren, ist mit
 einer Entscheidung des EuGH innerhalb von circa drei Monaten zu
 rechnen.
 
 Die DUH rechnet fest damit, dass der Europäische Gerichtshof
 (EuGH) die Zulässigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel zur
 Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen
 Europarecht bestätigen wird. Bereits im Jahr 2014 hat der EuGH in
 einem Verfahren zur Luftreinhaltung in Großbritannien entschieden,
 dass die Gerichte 'jede erdenkliche Maßnahme' ergreifen müssen, um
 die Einhaltung der Grenzwerte für das Dieselabgasgift
 Stickstoffdioxid durchzusetzen.
 
 Nach einer Bestätigung der Zulässigkeit der Zwangshaft durch den
 EuGH wird der BayVGH über diejenigen Personen entscheiden, gegen die
 Haft angeordnet wird. Nach dem Schreiben des BayVGH hat er dabei
 aktuell folgende Personen kumulativ im Blick:
 
 a. Ministerpräsident des Freistaats Bayern,
 b. Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz,
 c. Amtschef des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz,
 d. Regierungspräsident der Regierung von Oberbayern,
 e. Regierungsvizepräsident der Regierung von Oberbayern,
 f. Leiterin der Abteilung 7 des Staatsministeriums für Umwelt und
 Verbraucherschutz,
 g. Leiter des Bereichs 5 der Regierung von Oberbayern,
 h. ggf. die zuständigen Sachgebietsleiter des Staatsministeriums und
 der Regierung von Oberbayern.
 
 Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die
 Entscheidung des obersten Bayerischen Gerichts ist ein Paukenschlag
 für die Verteidigung von Recht und Gesetz - und für die 'Saubere
 Luft' in Bayern aber auch in allen übrigen Bundesländern. Während die
 Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und
 Nordrhein-Westfalen vor den Dieselkonzernen in die Knie gehen und
 durch die Verweigerung von Diesel-Fahrverboten vorsätzlichen
 Rechtsbruch begehen, verteidigen unsere Gerichte die Demokratie.
 Angesichts der katastrophalen Folgen dieses rechtswidrigen Verhaltens
 der Regierungspolitiker in Bund und Ländern - jährlich 12.860
 vorzeitiger Todesfälle und 800.000 Erkrankungen durch das
 Dieselabgasgift Stickstoffdioxid - wird der Europäische Gerichtshof
 Anfang 2019 mit absoluter Sicherheit die Rechtmäßigkeit der
 Zwangshaft gegenüber Ministerpräsidenten, Ministern und
 Behördenleitern bestätigen. Wann wird sich Kanzlerin Merkel endlich
 des Frontalangriffs auf die demokratische Grundordnung annehmen? Sie
 muss sich dem Würgegriff der Autokonzerne entziehen und die
 Hardware-Nachrüstung der 11 Millionen Betrugsdiesel beschließen und
 in den Ländern sicherstellen, dass die Menschen noch in diesem Winter
 'Saubere Luft' atmen können."
 
 "Die Haft wird kommen, es sei denn die Staatsregierung lenkt
 unverzüglich ein. Der EuGH hat bereits im Jahr 2014 bestätigt, dass
 Gerichte jede erdenkliche Maßnahme ergreifen müssen, um das
 EU-Luftreinhalterecht durchzusetzen. Wenn dazu nur noch Haft taugt,
 wird sie zu verhängen sein. Wir rechnen mit einer Entscheidung binnen
 drei Monaten", prognostiziert Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH
 in dem Verfahren vertritt. "Ein Gerichtsbeschluss, mit dem der EuGH
 damit beschäftigt wird, dass sich die höchsten politischen
 Mandatsträger Bayerns nicht an Gerichtsentscheidungen halten, ist
 eine Peinlichkeit ersten Ranges. Wenn Deutschland zukünftig noch
 innerhalb der EU Fragen der Rechtsstaatlichkeit diskutieren möchte,
 muss dieses Problem gelöst werden. Wer Polen wegen seiner (ungleich
 größeren) Rechtsstaatsdefizite kritisiert, kann sich nicht
 gleichzeitig beim EuGH dafür rechtfertigen müssen, dass in
 Deutschland nur noch die Verhaftung hochrangiger Politiker bleibt, um
 Gerichtsentscheidungen durchzusetzen. Jeder durch Deutschland
 kritisierte Mitgliedstaat würde auf die Situation in Bayern
 verweisen. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesinnenminister Seehofer
 müssen ihre Macht nutzen, um diese Blamage Deutschlands abzuwenden",
 so Klinger weiter.
 
 Hintergrund:
 
 Die DUH hat am 21. November 2017 vor dem Bayerischen
 Verwaltungsgericht München einen Antrag auf erneute Verhängung eines
 Zwangsgelds oder Zwangshaft, letzteres zu verhängen gegenüber der
 Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt. Grund ist, dass der
 Freistaat Bayern seit 2014 ein rechtskräftiges Urteil ignoriert und
 die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte
 für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), dazu gehört die
 Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der Freistaat
 verweigert den Bürgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft,
 sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen
 leidenden Menschen aufs Spiel.
 
 Erst am 16.1.2018 kam die Bayerische Regierung mit fünf Montagen
 Verspätung der Auflage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach
 und legte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München vor.
 Das Konzept ist jedoch wenig konkret und verbindlich, vor allem wird
 die inhaltliche Vorgabe des Gerichts, Fahrverbote vorzubereiten,
 weiterhin ignoriert. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht
 viel mehr sind als eine Wiederholung der Vorschläge vom Juli 2017 ist
 eine saubere Luft in München nicht vor 2025 zu erwarten. Dabei hat
 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.2.2017 letztinstanzlich
 deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge notwendig
 sind, um die Stickstoffdioxid-Belastung in der Luft schnellstmöglich
 zu verringern.
 
 Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat am 29.1.2018 auf
 Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld in Höhe von
 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres
 Zwangsgeld in Höhe von nochmals 4.000 Euro gegenüber dem Freistaat
 Bayern angedroht, falls dieser nicht innerhalb von vier Monaten die
 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans
 einleitet. Auf Antrag der Landesanwaltschaft wurde diese Frist bis
 zum 29.06.2018 verlängert. Am 15.06.2018 hat Ministerpräsident Söder
 sich dahingehend geäußert, den Beschluss des Verwaltungsgerichts
 nicht erfüllen zu wollen.
 
 Gegen den Beschluss vom 29.1.2018 legte sowohl die DUH als auch
 die Bayerische Staatsregierung Beschwerde ein. Die Beschwerde des
 Freistaats wurde durch den BayVGH mit Beschluss vom 14. August 2018
 (Az.: 22 C 18.583 und 22 C 18.667) zurückgewiesen. Zur Beschwerde der
 DUH, mit der die Zwangshaft begehrt wird, soll die Vorabentscheidung
 des EuGH eingeholt werden.
 
 Links:
 
 Schreiben des BayVGH vom 17. August 2018, eingegangen am 24.
 August 2018 - 22 C 18.1718: http://l.duh.de/p180827
 
 Beschluss des BayVGH vom 14. August 2018, eingegangen am 24.
 August 2018 - 22 C 18.583 und 22 C 18.667: http://l.duh.de/p180827
 
 
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
 030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com
 
 DUH-Pressestelle:
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
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