| | | Geschrieben am 28-06-2018 BAP-Präsident Sebastian Lazay zur DSGVO / Nachbesserung des "Bürokratiemonsters" DSGVO dringend erforderlich
 | 
 
 Berlin (ots) - Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische
 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue
 Bundesdatenschutzgesetz.
 
 Dazu erklärt Sebastian Lazay, Präsident des
 Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): "Die
 Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen hat gerade in unserer
 Branche höchste Priorität. Doch der Schutz des Einzelnen wird nicht
 dadurch gesichert, dass wir bei der Verarbeitung von Daten in
 bürokratischen Anforderungen ersticken.
 
 Die Auswirkungen der neuen Datenschutz-Regelungen für die
 Personaldienstleistungsbranche sind enorm, denn sie verarbeitet in
 fast allen ihrer Prozesse persönliche Daten von aktuellen und
 ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern. Die Aufrechterhaltung des
 Schriftformerfordernisses zur Einwilligung im
 Beschäftigungsverhältnis, die in Deutschland im Übrigen auch für
 Bewerberdaten gilt, geht völlig an den Bedürfnissen der Praxis
 vorbei. In Zeiten der Digitalisierung, in der Bewerbungsverfahren
 meist online erfolgen, ist das eine Farce!
 
 Wie in vielen weiteren Punkten des Gesetzes besteht auch hier nach
 wie vor Rechtsunsicherheit. Denn besondere Umstände rechtfertigen
 auch eine andere Form als die Schriftform. Diese Umstände werden
 allerdings vom Gesetzgeber nicht genauer definiert. Die digitale
 Einwilligung birgt also ein rechtliches Risiko. Das ist in Anbetracht
 der neuen drakonischen Strafen, die bereits bei kleinsten
 Regelverstößen drohen, unverantwortlich. Das gilt insbesondere für
 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), denn sie müssen die
 vagen Regelungen genauso umsetzen wie etwa Facebook, Google und Co,
 vor denen die DSGVO eigentlich schützen soll. Überdies ist die
 gewaltige bürokratische Mehrbelastung gerade für KMUs nur schwer zu
 bewältigen.
 
 Ich fordere die Politik dazu auf, die Regelungen nochmals auf ihre
 Verhältnismäßigkeit zu prüfen und  schnell Rechtsklarheit zu
 schaffen. Mir scheint, dass die Politik die Folgen der DSGVO für die
 Praxis extrem unterschätzt hat.
 
 Wir brauchen ein praxistaugliches, anwenderfreundliches und vor
 allem zeitgemäßes Datenschutzrecht. Die neuen Regelungen zum
 Datenschutz müssen daher dringend nachgebessert werden, verlässliche
 rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und dürfen unsere Arbeit nicht
 noch mit zusätzlicher Bürokratie belasten."
 
 Über den BAP:
 
 Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
 ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
 Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
 Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
 
 Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten
 
 
 
 Pressekontakt:
 Gesa Kok
 Leiterin Abteilung Presse
 Marketing | Öffentlichkeitsarbeit
 
 Bundesarbeitgeberverband der
 Personaldienstleister e.V. (BAP)
 Universitätsstr. 2-3a
 10117 Berlin
 
 Telefon: 030 206098 -30
 Telefax: 030 206098 -39
 
 E-Mail: presse@personaldienstleister.de
 Internet: www.personaldienstleister.de
 
 Original-Content von: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), übermittelt durch news aktuell
 
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