| | | Geschrieben am 21-06-2018 Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Kriminalitätsbekämpfung per Video
Bitte nur mit Augenmaß
Lothar Schmalen, Düsseldorf
 | 
 
 Bielefeld (ots) - Es ist noch nicht so lange her, dass um den
 Einsatz von Videokameras an Brennpunkten der Kriminalität, wie
 beispielsweise im Ravensberger Park in Bielefeld, heftig gestritten
 wurde. Für Kritiker waren die Kameras der Inbegriff des
 Überwachungsstaates. In Zeiten, in denen die - zumindest gefühlte -
 Unsicherheit und die Angst vor Kriminalität die öffentliche Debatte
 beherrscht, ist die Kritik an den Videokameras leiser geworden. Oder
 anders ausgedrückt: Die Akzeptanz der Kameras ist größer geworden. In
 der Tat: Die Studie, die der Landesinnenminister jetzt dem Landtag
 vorgelegt hat, zeigt, dass die Kameras ihren Beitrag zur inneren
 Sicherheit leisten. Wenn in den sechs von der Studie in den Blick
 genommenen Großstädten an den überwachten Plätzen die Straftaten
 signifikant zurückgehen - und dies besonders im Bereich der
 Sexualdelikte, kann dies auch von den Kritikern nicht mehr ignoriert
 werden. Das ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass bei der
 massiven Kritik am neuen NRW-Polizeigesetz, das jetzt von der
 schwarz-gelben Landesregierung noch einmal überarbeitet wird, die
 geplante Ausweitung der Videoüberwachung keine große Rolle spielt.
 Auch nach dem neuen Gesetz dürfen Videokameras nicht überall
 installiert werden, sondern über die bisherigen Orte mit auffallend
 vielen Straftaten hinaus nur dort, wo nach Polizei-Erkenntnissen
 "Straftaten von erheblicher Bedeutung" verabredet oder vorbereitet
 werden. Es bleibt auch bei der Vorschrift, dass die Videoaufnahmen
 spätestens nach 14 Tagen gelöscht werden müssen, auch wenn die
 Polizei diesen Zeitraum gerne verlängert hätte. Und noch eine andere
 Bestimmung des alten Gesetzes, die auch im neuen enthalten ist,
 dürfte dem inflationären Einsatz von Videokameras eine vernünftige
 Grenze setzen. Die Videobilder müssen in Echtzeit von Polizeibeamten
 beobachtet werden, damit sie gegebenenfalls schnell eingreifen
 können. In der Realität hat dies dazu geführt, dass die Videokameras
 nur zu bestimmten Zeiten überhaupt in Betrieb sind. Videoüberwachung
 ist ein sinnvolles Mittel im Kampf gegen Kriminalität. Im
 demokratischen Rechtsstaat jedoch, in dem die Balance zwischen
 persönlicher Freiheit und Sicherheitsmaßnahmen ein hohes Gut ist,
 sollte auch diese Form der Überwachung nur mit Augenmaß eingesetzt
 werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Westfälische
 News Desk
 Telefon: 0521 555 271
 nachrichten@neue-westfaelische.de
 
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