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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kriminalitätsbekämpfung per Video Bitte nur mit Augenmaß Lothar Schmalen, Düsseldorf

Geschrieben am 21-06-2018

Bielefeld (ots) - Es ist noch nicht so lange her, dass um den
Einsatz von Videokameras an Brennpunkten der Kriminalität, wie
beispielsweise im Ravensberger Park in Bielefeld, heftig gestritten
wurde. Für Kritiker waren die Kameras der Inbegriff des
Überwachungsstaates. In Zeiten, in denen die - zumindest gefühlte -
Unsicherheit und die Angst vor Kriminalität die öffentliche Debatte
beherrscht, ist die Kritik an den Videokameras leiser geworden. Oder
anders ausgedrückt: Die Akzeptanz der Kameras ist größer geworden. In
der Tat: Die Studie, die der Landesinnenminister jetzt dem Landtag
vorgelegt hat, zeigt, dass die Kameras ihren Beitrag zur inneren
Sicherheit leisten. Wenn in den sechs von der Studie in den Blick
genommenen Großstädten an den überwachten Plätzen die Straftaten
signifikant zurückgehen - und dies besonders im Bereich der
Sexualdelikte, kann dies auch von den Kritikern nicht mehr ignoriert
werden. Das ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass bei der
massiven Kritik am neuen NRW-Polizeigesetz, das jetzt von der
schwarz-gelben Landesregierung noch einmal überarbeitet wird, die
geplante Ausweitung der Videoüberwachung keine große Rolle spielt.
Auch nach dem neuen Gesetz dürfen Videokameras nicht überall
installiert werden, sondern über die bisherigen Orte mit auffallend
vielen Straftaten hinaus nur dort, wo nach Polizei-Erkenntnissen
"Straftaten von erheblicher Bedeutung" verabredet oder vorbereitet
werden. Es bleibt auch bei der Vorschrift, dass die Videoaufnahmen
spätestens nach 14 Tagen gelöscht werden müssen, auch wenn die
Polizei diesen Zeitraum gerne verlängert hätte. Und noch eine andere
Bestimmung des alten Gesetzes, die auch im neuen enthalten ist,
dürfte dem inflationären Einsatz von Videokameras eine vernünftige
Grenze setzen. Die Videobilder müssen in Echtzeit von Polizeibeamten
beobachtet werden, damit sie gegebenenfalls schnell eingreifen
können. In der Realität hat dies dazu geführt, dass die Videokameras
nur zu bestimmten Zeiten überhaupt in Betrieb sind. Videoüberwachung
ist ein sinnvolles Mittel im Kampf gegen Kriminalität. Im
demokratischen Rechtsstaat jedoch, in dem die Balance zwischen
persönlicher Freiheit und Sicherheitsmaßnahmen ein hohes Gut ist,
sollte auch diese Form der Überwachung nur mit Augenmaß eingesetzt
werden.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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