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Historische Entscheidung im EU-Parlament / Tierärzteverband begrüßt Zustimmung zum neuen Tierarzneimittelrecht

Geschrieben am 21-06-2018

Frankfurt am Main (ots) - Gestern hat der Ausschuss für
Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(ENVI) des Europäischen Parlamentes dem Trilog-Verhandlungsergebnis
von EU-Parlament, Rat und Kommission zugestimmt. Damit geht ein mehr
als achtjähriger Diskussionsprozess zu Ende, in dem es ursprünglich
darum ging, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in Europa zu
verbessern, an dessen Ende dann aber vor allem die Diskussion stand,
wie das Problem antimikrobieller Resistenzen am besten bekämpft
werden kann. In jedem Falle ist es eine historische Entscheidung, die
den Rahmen für den Tierarzneimitteleinsatz in Europa in den nächsten
20 Jahren vorgibt.

Erfreulich ist, dass es dabei dem Bundesverband Praktizierender
Tierärzte (bpt) im engen Schulterschluss mit dem europäischen
Tierärzteverband FVE gelungen ist, den EU-Parlamentariern
aufzuzeigen, dass einige der angedachten Maßnahmen mit Blick auf die
Resistenzbekämpfung nicht zielführend sind. "Auch wenn es in einigen
Fällen möglicherweise noch detailliertere Dokumentationspflichten für
Tierärzte bei der Anwendung von Antibiotika geben wird, über die wir
nicht glücklich wären, ist dem EU-Parlament im Zusammenspiel mit Rat
und Kommission ein insgesamt vernünftiger Kompromiss gelungen, den
wir begrüßen", erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. So dürfen
Tierärzte Antibiotika auch in Zukunft einsetzen und abgeben, das
Dispensierrecht bleibt erhalten. Auch dürfen Tierarzneimittel nur von
Tierärzten verschrieben werden und es kommt zu keiner Öffnung des
Internethandels für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.
Positiv ist auch, dass künftig eine Risikobewertung für die
sogenannten "kritischen Antibiotika" durch die europäische
Arzneimittelbehörde erfolgen muss, also auf wissenschaftlicher
Grundlage über Neuzulassungen entschieden wird. "Alles in allem also
ein Schritt in die richtige Richtung, obgleich leider wieder die
Chance vertan wurde, einen einheitlichen Binnenmarkt für
Tierarzneimittel zu schaffen", stellt Moder fest.

Gemeinsam mit der FVE hatte der bpt gestern im Rahmen eines
parlamentarischen Frühstücks in Brüssel nochmals nachdrücklich bei
den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für die Annahme des
Trilog-Verhandlungsergebnisses geworben. Dabei machte die für das
Dossier zuständige ENVI-Berichterstatterin Françoise Grossetête
deutlich, den Parlamentariern müsse bei ihrer Entscheidung klar sein,
das Tierärzte Profis sind, die wüssten, wie man mit Antibiotika
umgehe.

Mit der formalen Entscheidung über die Tierarzneimittelverordnung
rechnet der Tierärzteverband im zweiten Halbjahr 2018 unter der
österreichischen Ratspräsidentschaft. "Bis zum endgültigen
Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich in 2022 müssen wir
jedoch weiterhin ganz genau darauf achten, dass der gestrige
Kompromiss tatsächlich auch umgesetzt und nicht noch nachträglich von
den Mitgliedsstaaten der eine oder andere Wunsch in das Gesetzeswerk
hinein interpretiert wird. Unsere Arbeit ist also noch nicht zu Ende,
denn die EU-Vorgaben müssen eins zu eins in Deutschland umgesetzt
werden und damit müssen wir dann Jahrzehnte leben", betont Moder.

"Vergessen sollte man bei allem aber eines nicht: Die
Antibiotikaresistenzproblematik kann nicht alleine von der
Veterinärmedizin und in der Tierhaltung gelöst werden. Im Sinne des
One Health-Ansatzes ist auch die Humanmedizin gefragt", mahnte Moder
gestern nochmals beim parlamentarischen Frühstück an. Er hoffe
deshalb, dass das Europäische Parlament in der nächsten
Legislaturperiode den Fokus verstärkt auf die Entwicklung in der
Humanmedizin legt. Tatsache bleibt aber auch: Selbst bei strengsten
Vorgaben, kann Europa das Problem antimikrobieller Resistenzen nicht
alleine lösen. Mit seiner aktuellen Entscheidung beweist Europa aber
einmal mehr Handlungsfähigkeit und zeigt, dass es sich im Gegensatz
zu allen anderen Weltregionen aktiv um das Resistenzproblem kümmert
und damit ein wichtiges Signal in die Debatte auf Ebene der Vereinten
Nationen (WHO/ OIE/ FAO) gibt. Bemerkenswert ist in diesem
Zusammenhang die vom Europäischen Parlament auf der Zielgeraden noch
in das Gesetzespaket hineinverhandelte Reziprozitätsklausel. Danach
müssen Drittstaaten beim Export ihrer Produkte in die EU ab 2022 die
Regeln der neuen Tierarzneimittelverordnung befolgen. Sofern diese
Regelung vor der Welthandelsorganisation (WTO) Bestand hat, wird das
neue EU-Tierarzneimittelrecht nicht nur zu einer weltweiten
Verringerung des Antibiotikaeinsatzes führen, sondern auch zu einer
weltweiten Verbesserung der Tiergesundheit und höheren
Tierschutzstandards.

Ansprechpartner für diese Meldung:
Heiko Färber (bpt-Geschäftsführer)
T. 0170 / 8565248



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de

Original-Content von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V., übermittelt durch news aktuell


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