| | | Geschrieben am 21-06-2018 Historische Entscheidung im EU-Parlament / Tierärzteverband begrüßt Zustimmung zum neuen Tierarzneimittelrecht
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 Frankfurt am Main (ots) - Gestern hat der Ausschuss für
 Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
 (ENVI) des Europäischen Parlamentes dem Trilog-Verhandlungsergebnis
 von EU-Parlament, Rat und Kommission zugestimmt. Damit geht ein mehr
 als achtjähriger Diskussionsprozess zu Ende, in dem es ursprünglich
 darum ging, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in Europa zu
 verbessern, an dessen Ende dann aber vor allem die Diskussion stand,
 wie das Problem antimikrobieller Resistenzen am besten bekämpft
 werden kann. In jedem Falle ist es eine historische Entscheidung, die
 den Rahmen für den Tierarzneimitteleinsatz in Europa in den nächsten
 20 Jahren vorgibt.
 
 Erfreulich ist, dass es dabei dem Bundesverband Praktizierender
 Tierärzte (bpt) im engen Schulterschluss mit dem europäischen
 Tierärzteverband FVE gelungen ist, den EU-Parlamentariern
 aufzuzeigen, dass einige der angedachten Maßnahmen mit Blick auf die
 Resistenzbekämpfung nicht zielführend sind. "Auch wenn es in einigen
 Fällen möglicherweise noch detailliertere Dokumentationspflichten für
 Tierärzte bei der Anwendung von Antibiotika geben wird, über die wir
 nicht glücklich wären, ist dem EU-Parlament im Zusammenspiel mit Rat
 und Kommission ein insgesamt vernünftiger Kompromiss gelungen, den
 wir begrüßen", erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. So dürfen
 Tierärzte Antibiotika auch in Zukunft einsetzen und abgeben, das
 Dispensierrecht bleibt erhalten. Auch dürfen Tierarzneimittel nur von
 Tierärzten verschrieben werden und es kommt zu keiner Öffnung des
 Internethandels für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.
 Positiv ist auch, dass künftig eine Risikobewertung für die
 sogenannten "kritischen Antibiotika" durch die europäische
 Arzneimittelbehörde erfolgen muss, also auf wissenschaftlicher
 Grundlage über Neuzulassungen entschieden wird. "Alles in allem also
 ein Schritt in die richtige Richtung, obgleich leider wieder die
 Chance vertan wurde, einen einheitlichen Binnenmarkt für
 Tierarzneimittel zu schaffen", stellt Moder fest.
 
 Gemeinsam mit der FVE hatte der bpt gestern im Rahmen eines
 parlamentarischen Frühstücks in Brüssel nochmals nachdrücklich bei
 den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für die Annahme des
 Trilog-Verhandlungsergebnisses geworben. Dabei machte die für das
 Dossier zuständige ENVI-Berichterstatterin Françoise Grossetête
 deutlich, den Parlamentariern müsse bei ihrer Entscheidung klar sein,
 das Tierärzte Profis sind, die wüssten, wie man mit Antibiotika
 umgehe.
 
 Mit der formalen Entscheidung über die Tierarzneimittelverordnung
 rechnet der Tierärzteverband im zweiten Halbjahr 2018 unter der
 österreichischen Ratspräsidentschaft. "Bis zum endgültigen
 Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich in 2022 müssen wir
 jedoch weiterhin ganz genau darauf achten, dass der gestrige
 Kompromiss tatsächlich auch umgesetzt und nicht noch nachträglich von
 den Mitgliedsstaaten der eine oder andere Wunsch in das Gesetzeswerk
 hinein interpretiert wird. Unsere Arbeit ist also noch nicht zu Ende,
 denn die EU-Vorgaben müssen eins zu eins in Deutschland umgesetzt
 werden und damit müssen wir dann Jahrzehnte leben", betont Moder.
 
 "Vergessen sollte man bei allem aber eines nicht: Die
 Antibiotikaresistenzproblematik kann nicht alleine von der
 Veterinärmedizin und in der Tierhaltung gelöst werden. Im Sinne des
 One Health-Ansatzes ist auch die Humanmedizin gefragt", mahnte Moder
 gestern nochmals beim parlamentarischen Frühstück an. Er hoffe
 deshalb, dass das Europäische Parlament in der nächsten
 Legislaturperiode den Fokus verstärkt auf die Entwicklung in der
 Humanmedizin legt. Tatsache bleibt aber auch: Selbst bei strengsten
 Vorgaben, kann Europa das Problem antimikrobieller Resistenzen nicht
 alleine lösen. Mit seiner aktuellen Entscheidung beweist Europa aber
 einmal mehr Handlungsfähigkeit und zeigt, dass es sich im Gegensatz
 zu allen anderen Weltregionen aktiv um das Resistenzproblem kümmert
 und damit ein wichtiges Signal in die Debatte auf Ebene der Vereinten
 Nationen (WHO/ OIE/ FAO) gibt. Bemerkenswert ist in diesem
 Zusammenhang die vom Europäischen Parlament auf der Zielgeraden noch
 in das Gesetzespaket hineinverhandelte Reziprozitätsklausel. Danach
 müssen Drittstaaten beim Export ihrer Produkte in die EU ab 2022 die
 Regeln der neuen Tierarzneimittelverordnung befolgen. Sofern diese
 Regelung vor der Welthandelsorganisation (WTO) Bestand hat, wird das
 neue EU-Tierarzneimittelrecht nicht nur zu einer weltweiten
 Verringerung des Antibiotikaeinsatzes führen, sondern auch zu einer
 weltweiten Verbesserung der Tiergesundheit und höheren
 Tierschutzstandards.
 
 Ansprechpartner für diese Meldung:
 Heiko Färber (bpt-Geschäftsführer)
 T. 0170 / 8565248
 
 
 
 Pressekontakt:
 Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
 Referat Kommunikation
 Hahnstr. 70
 60528 Frankfurt/M.
 
 Ansprechpartner:
 Astrid Behr
 T.   069/669818-15
 Fax  069/669818-55
 E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
 
 Original-Content von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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