| | | Geschrieben am 21-06-2018 bpa setzt Neuverhandlung des ambulanten Landesrahmenvertrages durch / Klage gegen umstrittenen Landesrahmenvertrag und Schiedsentscheidung erfolgreich
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 Leipzig (ots) - Das Urteil ist eindeutig: Der am 29. September
 2015 von der Schiedsstelle festgesetzte Landesrahmenvertrag zur
 ambulanten Pflege ist ungültig. Der Bundesverband privater Anbieter
 sozialer Dienste in Sachsen (bpa) hatte dagegen geklagt und nun vor
 dem Sächsischen Landessozialgericht recht bekommen. Dies eröffnet die
 Möglichkeit, dass die Rahmenbedingungen für die sächsischen
 Pflegedienste neu verhandelt und die letzten Pflegereformen
 berücksichtigt werden. "Der Landesrahmenvertrag legt die
 ,Spielregeln' für die Leistungserbringung fest. Gegenstand ist die
 Umsetzung der Leistungen. Zudem werden die Rechte und Pflichten der
 Pflegedienste, ihrer Mitarbeiter sowie der Pflegekassen formuliert.
 Für die Pflegedienste sind Änderungen an den rahmenvertraglich
 fixierten Anforderungen wichtig für die Sicherung der Pflegequalität.
 Zugleich haben sie einen erheblichen Einfluss auf die
 Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte", erläutert Dr. Matthias Faensen,
 bpa-Vorsitzender in Sachsen, die Bedeutung des komplexen Regelwerkes
 und ergänzt: "Deshalb haben wir auch dafür gekämpft, dass die für
 unsere Mitgliedsunternehmen, deren Pflegekräfte und nicht zuletzt für
 die pflegebedürftigen Menschen wichtigen Punkte entsprechend dem
 Willen des Gesetzes umgesetzt werden. Das Urteil bestätigt, dass sich
 unser Einsatz gelohnt hat."
 
 Die alten Rahmenverträge waren durch die Vertragspartner gekündigt
 worden, weil sie den Bedürfnissen der Praxis nur unzureichend gerecht
 wurden. Der bpa Sachsen hatte als einziger Leistungserbringerverband
 über 30 gesetzlich legitimierte Verbesserungspunkte in den seit 2008
 verhandelten Vertragsentwurf eingebracht, die zunächst von den
 Verhandlungspartnern und letztendlich auch von der Schiedsstelle
 pauschal zurückgewiesen wurden. Gegen diese pauschale Ablehnung hat
 der Verband erfolgreich geklagt.
 
 "Angesichts des demografischen Wandels und der aktuellen Debatte
 um die pflegerische Versorgung lohnt es sich, Verbesserungen der
 Rahmenbedingungen in der Pflege auch im Detail zu erwirken. Gemeinsam
 mit den anderen Verbänden sowie den Pflegekassen und
 Sozialhilfeträgern gilt es, den Rahmenvertrag jetzt neu zu verhandeln
 und ein stimmiges Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, das den
 Arbeitsbedingungen der Pflegeunternehmen und Pflegekräften sowie den
 Bedürfnissen der Versicherten gerecht wird. Wir setzen auf ein
 konstruktives Miteinander aller Beteiligten", so Dr. Faensen.
 
 Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
 bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
 650 in Sachsen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
 sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
 ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
 der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
 organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
 305.000 Arbeits- und circa 23.000 Ausbildungsplätze
 (www.youngpropflege.de, www.facebook.com/Youngpropflege). Das
 investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Für Rückfragen: Jacqueline Kallé, Leiterin der
 bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0341/52 90 44 60, Mobil: 0162/134 13
 56, www.bpa.de
 
 Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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