| | | Geschrieben am 21-06-2018 EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie basiert auf alter Rechtsgrundlage - Bauernverband: Neue Düngeverordnung wird ignoriert
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 Berlin (ots) - (DBV) Das heute veröffentlichte Urteil des
 Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der
 Nitratrichtlinie ist der Abschluss eines alten und mittlerweile in
 der Sache überholten Verfahrens und bestätigt damit die Einschätzung
 des Deutschen Bauernverbandes (DBV). "Das Urteil ist eine - wenn auch
 detaillierte - Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage,
 nämlich der düngerechtlichen Vorschriften mit dem Stand von 2014. Es
 leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die
 seit 2017 geltende neue Düngeverordnung", betont DBV-Generalsekretär
 Bernhard Krüsken. Der EuGH bestätigt wörtlich, dass die mit Gründen
 versehene Stellungnahme der EU-Kommission aus dem Jahr 2014, aber
 "später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht
 berücksichtigt" worden sind.
 
 Krüsken wörtlich: "Deutschland hat gehandelt und neue
 weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des
 Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits
 umgesetzt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass die
 EU-Kommission das neue Düngerecht mit den weitreichenden Änderungen
 im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren wird."
 
 
 
 Pressekontakt:
 Kontakt:
 Deutscher Bauernverband
 Axel Finkenwirth
 Pressesprecher
 a.finkenwirth@bauernverband.net
 Tel.: 030 / 31904 240
 
 Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell
 
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