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Rheinische Post: Kommentar / Haltungsverbot muss her = Von Christian Schwerdtfeger

Geschrieben am 18-06-2018

Düsseldorf (ots) - Wer in NRW einen großen Hund (ab 40 Zentimeter
Höhe) halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Diesen muss er
den zuständigen Behörden vorlegen. Macht der Halter das nicht,
verstößt er gegen das Landeshundegesetz und macht sich strafbar. Das
ist vernünftig und richtig so. Wer giftige Skorpione, Spinnen und
Schlangen zu Hause hält, muss keine entsprechende Qualifikation zur
Haltung nachweisen. Dabei können diese Tiere - genauso wie Hunde -
für Menschen zur tödlichen Gefahr werden. Wer Vogelspinnen oder
Würgeschlangen hält, muss dies noch nicht einmal den Behörden melden.
Eine entsprechende Anzeigepflicht besteht nicht. Und ein
Haltungsverbot besonders gefährlicher Reptilien gibt es auch nicht.
Das ist unverständlich. Bestimmte Exoten gehören einfach nicht in
deutsche Wohnzimmer - und schon gar nicht in die Hände von Laien.
Daher sollte die Haltung von besonders giftigen und gefährlichen
Tieren gesetzlich verboten werden. Und für Reptilien, die den
Menschen nicht tödlich verletzen können, sollte eine Anzeigepflicht
bestehen.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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