GTÜ warnt: Software-Nachrüstung zurückgerufener Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter nehmen (FOTO)
Geschrieben am 13-06-2018 |   
 
 Stuttgart (ots) - 
 
   Ohne Update gibt es bei der Hauptuntersuchung keine Prüfplakette.  
Wer die gesetzte Frist zum Update verstreichen lässt, dem droht zudem 
die Stilllegung seines Autos. 
 
   Diesel-Skandal und keine Ende: Wegen des Einbaus unzulässiger  
Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung  
erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 200.000 Fahrzeugen  
angeordnet. Betroffen ist in diesem Fall Mercedes mit seinen  
Diesel-Modellen der C-Klasse, des Geländewagens GLC und des  
Transporters Vito. Bereits zuvor wurden tausende VW- und Audi-Modelle 
wegen manipulierter Abgas-Software zur Nachrüstung in die Werkstätten 
gerufen. 
 
   Vor diesem Hintergrund appelliert die GTÜ Gesellschaft für  
Technische Überwachung an alle von den Rückrufaktionen betroffenen  
Fahrzeughalter, die Software-Aktualisierung für Dieselfahrzeuge nicht 
auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah  
aufspielen zu lassen. "Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens  
Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre 
Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung",  
raten die GTÜ-Experten. 
 
   Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) wird überprüft, ob das  
Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder  
nicht. Denn betroffene Fahrzeuge müssen in der ihnen gesetzten Frist  
das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt das Update, wird das  
Auto als "erheblich mängelbehaftet" eingestuft und erhält keine  
Prüfplakette. 
 
   Wer seinen von der Abgas-Affäre betroffenen Diesel-Pkw nicht  
updaten lässt, muss zudem mit der zwangsweisen Stilllegung seines  
Fahrzeugs rechnen. Die ersten Fälle, in denen Zulassungsbehörden die  
"zwangsweise Außerbetriebsetzung" angeordnet haben, wurden dieser  
Tage bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen.  
Betroffen sind davon rund 15.000 Diesel-Besitzer. Das  
Kraftfahrtbundesamt hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte  
Frist zur Nachrüstung gesetzt. 
 
   Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind übrigens unbegründet: 
Auch im Falle einer Software-Aktualisierung bleiben eventuelle  
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller  
bestehen, so die GTÜ-Experten. 
 
 
 
Pressekontakt: 
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH 
Hans-Jürgen Götz · Leiter Unernehmenskommunikation 
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609 
E-Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de · http://presse.gtue.de 
 
Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell
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