| | | Geschrieben am 08-06-2018 Ausweitung der Tachografenpflicht betrifft auch Dachdecker
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 Köln (ots) - Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat
 beschlossen, digitale Tachografen auch für Fahrzeuge zwischen 2,4 und
 3,5 Tonnen verpflichtend einzuführen. Das belastet vor allem kleinere
 Handwerksbetriebe und damit auch Dachdeckerunternehmen. "Mit dem
 Beschluss vom 4. Juni wollte die Politik vor allem Lenk- und
 Ruhezeiten im Güter- und Personenferntransport kontrollieren. Das ist
 auch völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung ist es, dass damit mal
 wieder übers Ziel hinausgeschossen wurde. Denn im Handwerk ist die
 Situation eine andere als im Transportgewerbe: Um zu einer Baustelle
 zu gelangen, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die
 Handwerker fahren selbst dahin und erledigen dort den Auftrag - die
 Lenkzeiten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Doch die
 EU-Abgeordneten behandeln Dachdecker mit ihrer Entscheidung wie
 Berufskraftfahrer, indem sie die Tachografenpflicht ausdehnen",
 kommentiert Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des
 Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Marx fordert, das
 Abstimmungsergebnis im Plenum zu korrigieren, ansonsten falle es
 schwer, die Bekenntnisse von Bürokratieabbau und Bürgernähe ernst zu
 nehmen. "Gerade erst musste die EU-Datenschutzgrundverordnung verdaut
 werden, da kommt der nächste Hammer aus Brüssel. Das ist unseren
 Betrieben nicht mehr zu vermitteln und führt leider zu noch mehr
 EU-Skepsis", wird der Verbandschef deutlich.
 
 Geltungsbereich der Tachografenpflicht
 
 Zwar soll die Tachografenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf
 internationale Transporte beschränkt werden, aber gerade in den
 Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz
 und Österreich gehöre die grenzüberschreitende Tätigkeit auch im
 Handwerk zur üblichen Berufspraxis. Auch wenn die bisherige
 Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bleibe,
 müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die komplexe
 Handwerkerausnahme tatsächlich angewendet werden könne, erläutert
 Marx. Außerdem seien Fahrwege von mehr als 100 Kilometern zum Kunden
 heute im Handwerk keine Ausnahme mehr. "Und selbst wenn der
 Dachdecker nur einmal im Jahr 101 Kilometer zum Kunden fährt, muss er
 die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers protokollieren. Nach den
 bisherigen Erfahrungen gibt es eben Konstellationen im
 Betriebsalltag, die nicht unter diese Ausnahme fallen. Auch diese
 Rechtsunsicherheit ist nicht zu akzeptieren", so Marx.
 
 Bild ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx zum Download (Quelle:
 ZVDH) http://bit.ly/zvdh-PM-Tachograf (Klick aufs Bild)
 
 
 
 Pressekontakt:
 DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
 Zentralverband
 Claudia Büttner
 Bereichsleiterin Presse
 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
 Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln
 Tel. 0221-398038-12 // Fax 0221-398038-512
 E-Mail cbuettner@dachdecker.de
 www.dachdecker.de //www.dachdeckerdeinberuf.de
 
 Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, übermittelt durch news aktuell
 
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