| | | Geschrieben am 07-06-2018 Bayernpartei prüft juristische Maßnahmen gegen Sperrklausel bei Europawahlen
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 München (ots) - Die EU-Staaten einigten sich heute auf eine
 voraussichtlich ab 2024 gültige Sperrklausel bei Europawahlen. Ziel
 der Sperrklausel ist es, die kleineren Parteien aus dem
 Europaparlament fernzuhalten. Die Bayernpartei prüft nun mögliche
 juristische Schritte.
 
 Auf Initiative der Bundesregierung wurde am 07. Juni 2018 in
 Brüssel eine nationale Sperrklausel bei Europawahlen beschlossen. Im
 Vorfeld wurde ihre Notwendigkeit mit einer drohenden "Zersplitterung
 des Europaparlaments" begründet. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments
 sei in Gefahr, warnten CDU/CSU und SPD. Sobald die nähere Details zum
 Beschluss vorliegen, wird die Bayernpartei versuchen juristisch
 dagegen vorzugehen.
 
 Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei und
 Spitzenkandidat zur Bayerischen Landtagswahl 2018, begründet dieses
 Vorgehen: "Die Argumente der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer
 Sperrklausel auf europäischer Ebene sind nachweislich falsch: Erstens
 sind auch die EU-Abgeordneten kleiner Parteien ganz überwiegend in
 Fraktionen organisiert. Zweitens sind die Fraktionen sehr lockere
 Gebilde und geben den Parlamentariern viele Freiräume.
 
 Sollte die Sperrklausel wie erwartet auf Bundes- und nicht auf
 Landesebene eingeführt werden, so wäre dies zudem ein massiver Schlag
 gegen Pluralismus und Föderalismus innerhalb Europas. Denn nationale
 Sperrklauseln richten sich primär gegen jene, die bereits
 unterrepräsentiert sind: die Regionen und nationalen Minderheiten. Es
 ist daher unsere Pflicht, gegen diese Zentralisierung und
 Entdemokratisierung anzugehen - auch auf juristischem Wege."
 
 
 
 Pressekontakt:
 Harold Amann, Landespressesprecher
 
 Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
 presse@bayernpartei.de
 
 Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
 München
 
 Original-Content von: Bayernpartei, übermittelt durch news aktuell
 
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