| | | Geschrieben am 07-06-2018 Kölner Stadt-Anzeiger: FDP-Politiker Baum und Hirsch wollen gegen NRW-Polizeigesetz klagen - "Pläne sind verfassungswidrig"
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 Köln (ots) - Die FDP-Politiker und Bürgerrechts-Aktivisten Gerhart
 Baum und Burkhard Hirsch wollen gegen das geplante Polizeigesetz der
 CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen vor dem
 Bundesverfassungsgericht klagen. "Wenn die bisher vorliegenden Pläne
 nicht in wesentlichen Punkten geändert werden, ist das Gesetz aus
 unserer Sicht verfassungswidrig", sagte Baum dem "Kölner
 Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). An diesem Donnerstag findet im
 Landtag eine Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben statt,
 das die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung und Abwehr von
 Verbrechen - insbesondere von Terror -  erweitern und die Schwelle
 für ein polizeiliches Eingreifen mit dem Rechtsbegriff einer
 "drohenden Gefahr" deutlich senken würde.
 
 Dies sei "hoch bedenklich", sagte Baum und verwies auf das von ihm
 und Hirsch 2016 erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
 BKA-Gesetz. "Die Verlagerung präventiver polizeilicher Befugnisse in
 das Vorfeld einer drohenden Gefahr, in dem es nur um
 Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis,
 hat Karlsruhe zwar zugelassen - aber nur in einem Fall: der
 Bekämpfung von Terrorismus." Jetzt solle diese Schwelle für normale
 Kriminalität gesenkt werden. "Das heißt: Jeder unbescholtene Bürger
 gerät ins Visier der Polizei", warnte Baum.   Nicht zuletzt aufgrund
 seiner und Hirschs eigener Beteiligung am Schutz bürgerlicher
 Freiheiten durch Karlsruhe werde es "also niemanden verwundern, wenn
 wir den Respekt vor diesen Urteilen einfordern". Die permanente
 sicherheitspolitische Aufrüstung führe "schleichend in einen
 Überwachungsstaat", sagte Baum.
 
 Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Baums Worten auch die
 Einführung der sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung".
 Dabei schleust der Staat ein Schadprogramm  auf einem Zielgerät ein,
 etwa einem  Smartphone, um Zugriff auf noch nicht verschlüsselte
 Nachrichten zu bekommen. Dagegen sei generell nichts einzuwenden,
 betonte Baum. "Das Problem ist aber, dass ein solches Programm nach
 heutiger Technik, einmal installiert, grundsätzlich den Zugriff auf
 alle Daten auf dem Gerät erlaubt, die den privaten Lebensbereich
 betreffen." 2008 verbot das Bundesverfassungsgericht dies in einem
 anderen, ebenfalls von Baum und Hirsch mit erstrittenen Urteil.
 
 https://www.ksta.de/politik/geplantes-polizeigesetz--fdp-politiker
 -drohen-mit-klage-gegen-nrw-30577948
 
 
 
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 Kölner Stadt-Anzeiger
 Newsdesk
 Telefon: 0221 224 2080
 
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