| | | Geschrieben am 06-06-2018 GKV-VEG: AOK kritisiert Rückabwicklung der obligatorischen Anschlussversicherung
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 Berlin (ots) - Der AOK-Bundesverband bekräftigt seine Kritik an
 der geplanten Rückabwicklung der obligatorischen
 Anschlussversicherung. Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum
 Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) stellt der
 Vorstandsvorsitzende Martin Litsch klar: "Es muss Schluss sein damit,
 die Absicherung von hilfsbedürftigen Personen zu diskreditieren."
 
 Seit Einführung der sogenannten obligatorischen
 Anschlussversicherung (oAV) im Jahr 2013 haben die AOKs den Willen
 des Gesetzgebers umgesetzt und insbesondere auch hilfsbedürftige
 Personen versichert. Ziel dieser Regelung war es, den
 Versicherungsschutz lückenlos für alle Bundesbürger zu gewährleisten.
 Jetzt sollen solche Versichertenverhältnisse rückwirkend wieder
 aufgelöst werden, wenn sich die Versicherten nicht bei den
 Krankenkassen gemeldet haben. Dazu waren sie gesetzlich aber auch
 nicht verpflichtet.
 
 Litsch: "Es kann nicht sein, dass hilfsbedürftige Menschen als
 ,Zombies' und ,Karteileichen' diffamiert werden. Die Politik sollte
 die sozialpolitische Verantwortung der AOKs anerkennen und besser
 hinterfragen, warum bei den anderen Kassenarten auffällig wenige
 dieser vorrangigen obligatorischen Anschlussversicherungen eröffnet
 worden sind. Es sollte geprüft werden, ob hier systematisch gegen
 bestehendes Recht verstoßen wurde, indem man diese Versicherten
 falsch gekennzeichnet hat."
 
 Zudem sei eine Verquickung mit dem Thema Saisonarbeiter
 unzulässig, betont Litsch: "In der AOK-Gemeinschaft wurden für
 Saisonarbeiter keine obligatorischen Anschlussversicherungen
 eröffnet. Dies stellt die AOK schon seit Jahren über interne
 Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss
 dies natürlich rückwirkend bereinigt werden."
 
 Es sei zu begrüßen, dass für die Zukunft unpraktikable Regelungen
 zur Eröffnung von Anschlussversicherungen korrigiert werden sollen.
 Damit werde Klarheit geschaffen. Kritisch sei dagegen die geplante
 Rückabwicklung von verwaltungstechnisch abgeschlossenen Fällen, die
 viele Jahre in die Vergangenheit reichen. "Dies verstößt gegen das
 gesetzliche Rückwirkungsverbot. Krankenkassen müssen auf geltende
 Regelungen vertrauen können, denn sonst entsteht Rechtsunsicherheit",
 so Litsch. Man könne nur an den parlamentarischen Gesetzgeber
 appellieren, diese Regelung noch einmal zu überdenken.
 
 Dagegen sieht es der AOK-Bundesverband positiv, dass die geplante
 Abschmelzung der Rücklagen um ein Jahr verschoben wird. "Das ändert
 aber nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung dieses
 Zwangsmechanismus", betont Litsch.
 
 Zwar sei die Absichtserklärung zu begrüßen, vorher eine Reform des
 morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf
 Basis der dann vorliegenden gutachterlichen Expertise durchzuführen.
 "Allerdings geht es an der Sache vorbei, die Morbi-RSA-Reform mit dem
 Rücklagenabbau zu vermischen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu
 tun."
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Kai Behrens
 Telefon: 030 / 34646-2309
 Mobil: 01520 / 15603042
 E-Mail: presse@bv.aok.de
 
 Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
 
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