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NOZ: Deutsche Krebshilfe: Bundestag muss Tabakwerbung wie geplant beschließen

Geschrieben am 06-07-2016

Osnabrück (ots) - Deutsche Krebshilfe: Bundestag muss Tabakwerbung
wie geplant beschließen

"Besonders Kinder und Jugendliche werden verführt" - Kritik an
Blockade durch Unions-Fraktion

Osnabrück Die Deutsche Krebshilfe hat den Bundestag aufgefordert,
weitere Verbote von Zigarettenwerbung wie geplant zu beschließen. Für
krebserregende Tabakprodukte dürfe es keine Werbung geben, sagte
Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Mittwoch) mit Blick auf den Widerstand in der
Unions-Bundestagsfraktion. Das Parlament stehe hier in der
Verantwortung, da das Grundgesetz den Schutz der körperlichen
Unversehrtheit gebiete. "Tabakwerbung ist präsent, wirkt und verführt
- insbesondere Kinder und Jugendliche", warnte Nettekoven. Die
Deutsche Krebshilfe fordere daher seit Langem ein vollständiges
Tabakwerbeverbot. Im europäischen Vergleich sei Deutschland mit
seinen lückenhaften Regelungen "absolutes Schlusslicht". Dies
verhindere effiziente Prävention. Dabei habe sich Deutschland schon
vor Jahren international verpflichtet, mehr für die Eindämmung des
Tabakgebrauchs zu tun.

Ende April hatte das Kabinett bereits beschlossen, aus
Jugendschutzgründen Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino in
Deutschland zu verbieten. Das Verbot ab Juli 2020 sollte auch
E-Zigaretten einschließen. Wegen des Widerstands in der
Unionsfraktion wird der Gesetzentwurf nicht mehr vor der
parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag behandelt. Es gebe noch
Diskussionsbedarf im Herbst, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda
Hasselfeldt.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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